ALLRIS - Auszug

24.09.2019 - 3 Einwohnerfragestunde

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Verlaufsprotokoll

Frau Schmäcke aus Veerßen fragt, wann der Landkreis bezüglich des durch die Hansestadt Uelzen geplanten Verkaufs des Schlossparks Holdenstedt im Rahmen des Erlasses des Bauvorbescheides durch die Stadt eine positive Beurteilung abgegeben hat und welche Abteilungen beteiligt waren. Darüber hinaus erkundigt sie sich, ob dem Landkreis bekannt sei, wie viele der ca. 50 geschützten Bäume und Sträucher im Schlosspark aufgrund der geplanten Baumaßnahmen zerstört würden und ob der unteren Naturschutzbehörde ein entsprechender Antrag vorliegt bzw. ob es diesbezüglich einen positiven Vorentscheid gibt. Falls dies der Fall sei, möchte sie den Zeitpunkt erfahren. Außerdem erkundigt sie sich nach möglichen Auflagen, die dazu führen, dass während der Baumaßnahme durch Fahrzeuge und Ablage von Aushub keine weiteren Bäume beschädigt werden. Falls solche Auflagen existierten, fragt sie nach Konsequenzen für den Bauherrn. Schließlich möchte sie wissen, ob im Falle von Baumfällungen Ersatzmaßnahmen durch den Investor durchgeführt werden müssen bzw. ob es diesbezüglich entsprechende Vorgaben seitens des Landkreises gibt. LBD Linke teilt daraufhin mit, dass die zuständige Bauaufsichtsbehörde die Hansestadt Uelzen sei. Konkrete Antworten auf die aufgeworfenen Fragen könne er spontan nicht geben. Der Landkreis werde den Sachverhalt jedoch aufklären und der Fragestellerin die Antworten zukommen lassen.

Herr Fahldieck aus Veerßen merkt an, der Schlosspark liege im Landschaftsschutzgebiet Hardau. Insofern sei der Landkreis zuständig. Seitens der Hansestadt Uelzen habe er die Auskunft bekommen, der Investor dürfe auf jeden Fall bauen. Er sehe hier eine Diskrepanz und bittet um Aufklärung. LBD Linke verspricht hinsichtlich der Frage zum Schlosspark ebenfalls Aufklärung.

Außerdem erkundigt Herr Fahldieck sich nach dem seitens des Landkreises im Jahr 2015 erstellten Klimaschutzkonzept und den diesbezüglichen Konsequenzen. LR Blume stellt klar, dass das Klimaschutzkonzept zwar nicht durch die politischen Gremien beschlossen worden sei, aber ungeachtet dessen eine gute Grundlage für künftige diesbezügliche Entscheidungen darstelle.

Die im Rahmen der KT-Sitzung zunächst mdl. vorgetragenen Anliegen zum Schlosspark haben die Vortragenden im Anschluss schriftlich der Verwaltung übergeben. Die auf dieser Basis vorgenommene Beantwortung im Nachgang ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.