ALLRIS - Auszug

24.09.2019 - 8 Übertragung der Entscheidungskompetenz für Qual...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

KVOR’in Bölling erläutert kurz die Vorlage. Aus Sicht der Verwaltung mache es Sinn, die Zuständigkeit über die Bestimmung der entsprechenden Qualifizierung an den Kreisausschuss zu übertragen. KTA Weichsel betont, Qualifizierungsmöglichkeiten seien das Gebot der Stunde. Personalgewinnung werde zunehmend schwieriger und deshalb sei es gut, bewährte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter zu qualifizieren. Wenn jedoch jedes Mal der Kreistag über die Bestimmung der entsprechenden Qualifizierung beschließen müsste, sei dies sehr aufwändig. Deshalb stimme seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zu. KTA Dobslaw hebt hervor, dass mit dem heutigen Beschluss ein Ziel der SPD erreicht werde. Verdiente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diese Weise zu fördern sei der richtige Weg. Weil es sich bei der Frage um Personalangelegenheiten handele, sei eine Behandlung im Kreisausschuss gerechtfertigt. Auch die SPD-Fraktion werde der Beschlussvorlage zustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

36

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt die Zuständigkeit gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NLVO auf den Kreisausschuss zu übertragen.