ALLRIS - Auszug

24.09.2019 - 14 Verweisungsbeschluss: Antrag der Fraktion Bündn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Landrat Dr. Blume führt kurz in die Vorlage ein. Laut Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möge der Kreistag beschließen, dass der Landkreis Uelzen sich bereit erklärt, zusätzlich zur Verteilungsquote Asylsuchender im Einvernehmen mit dem BAMF, dem Innenministerium und dem Land Niedersachsen aus Seenot gerettete Geflüchtete aufzunehmen und unterzubringen. Zudem solle der Kreistag den Landrat beauftragen, der Bundeskanzlerin eine entsprechende Unterstützung zur Aufnahme der im Mittelmeer geretteten Flüchtlinge anzubieten. Der Kreisausschuss habe dem Kreistag mehrheitlich empfohlen, sich mit dem Antrag nicht zu befassen. KTA Koke beantragt daraufhin, sich mit dem Antrag zu befassen und diesen in den Sozialausschuss zu verweisen. Es gehe um ein politisches Statement und um eine freiwillige Selbstverpflichtung. Anschließend nennt sie mehrere Kommunen, die sich diese Selbstverpflichtung bereits auferlegt hätten. Kommunen hätten die größte Erfahrung bei der Aufnahme von Flüchtlingen. Außerdem arbeite der Landkreis Uelzen derzeit an einem Integrationskonzept und auch in diesem Zusammenhang würde dem Landkreis eine entsprechende freiwillige Selbstverpflichtung gut zu Gesicht stehen. KTA Hillmer hält entgegen, der Landkreis leiste hinsichtlich der Aufnahme von Flüchtlingen hervorragende Arbeit. Deutschland sei jedoch ein Rechtsstaat und der Landkreis Uelzen müsse sich an rechtsstaatliche Prinzipen halten. Der Antrag sei ein reiner Gesinnungsantrag. Das Thema gehöre in den Deutschen Bundestag. Die CDU wolle sich auf keinen Fall gegen die Aufnahme von Flüchtlingen aussprechen, aber der Landkreis müsse die entsprechenden Zuständigkeiten beachten. KTA Dobslaw teilt mit, seine Fraktion sei in der Frage gespalten. Er persönlich habe kein Verständnis dafür, dass der Kreistag ein Thema befeuere, das ausschließlich für die politischen Ränder von Bedeutung sei. Der Kreistag diskutiere über ein rein ideologisches Thema. Die Probleme des Landkreises lägen aktuell eher in der Integration Geflüchteter als in deren Aufnahme. KTA Hieke meint, es könne nicht im Sinne der hier lebenden Menschen sein, mehr Flüchtlinge aufzunehmen als dem Landkreis zugewiesen würden. Es sei bedauerlich, dass Menschen im Mittelmeer ertrinken, aber es gebe auch Tote im Straßenverkehr. Im Anschluss an diese Äußerung kommt es zu lautstarken Unmutsbekundungen mehrerer Mitglieder des Gremiums. Derartige Äußerungen seien menschenverachtend. Daraufhin ruft Vorsitzender Dr. Graf zur Ordnung. Es gehe nicht um eine inhaltliche Auseinandersetzung, sondern um die Frage einer Nichtbefassung. KTA Hieke kündigt daraufhin an, die AfD-Fraktion werde für eine Nichtbefassung stimmen. KTA Blankenburg bezeichnet die Äußerungen seines Vorredners als menschenverachtende Bemerkungen. Viele tausend Menschen seien bereits im Mittelmeer gestorben. Er räumt ein, dass es bei dem vorliegenden Antrag um Symbolpolitik gehe. Aber es handele sich um ein wichtiges Zeichen, das der Kreistag heute senden könne. Deshalb bitte er um Verweisung des Antrages in den Sozialausschuss. KTA Putzier merkt an, dass es ohne eine Zivilgesellschaft, die sich für Flüchtlinge eingesetzt habe, keine Änderung der entsprechenden Bundespolitik gegeben hätte. Dabei nimmt er Bezug auf die Ankündigung von Bundesinnenminister Seehofer, Deutschland werde künftig aus Seenot Gerettete aufnehmen. Auch der Landkreis Uelzen könne ein Signal in diese Richtung senden. KTA Fabel betont, dass sich der Landkreis bei der Zuweisung von Flüchtlingen seinen entsprechenden Verpflichtungen nicht entziehen wolle und könne. Die nun im Kreistag geführte Diskussion hätte jedoch nicht in diesem Stil geführt werden dürfen. KTA Dobslaw hebt abschließend hervor, dass er als Kreistagsabgeordneter sich für die Äußerungen zu Ertrinkenden schäme.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

22

Nein:

11

Enthaltungen:

3

 

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt, sich mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Sicherer Hafen Uelzen, Aufnahme und Unterbringung von aus Seenot geretteten Geflüchteten" nicht zu befassen (Nichtbefassung).