ALLRIS - Auszug

05.11.2019 - 8 Neubau des Kreishauses; Sachstandsbericht

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Verlaufsprotokoll

LBD Linke berichtet den Stand, der auch der Presse zu entnehmen war:

Am 10.10.2019 wurde der Bauerrichtungsvertrag für das neue Kreishaus unterschrieben. Die Firma Depenbrock Partnering GmbH & C. KG aus Bielefeld konnte sich im 2-stufigen Ausschreibungsverfahren durchsetzen und wird als Totalunternehmer bis Sommer 2022 das neue Verwaltungsgebäude für die Kreisverwaltung auf dem Grundstück in der Eschemannstraße/Albrecht-Thaer-Straße in Uelzen bauen. Der Auftragnehmer wird nunmehr seine konkreten Planungen vorantreiben, um bis zum Jahresende den Bauantrag stellen zu können. Die Hansestadt hat in Aussicht gestellt, die Baugenehmigung zeitnah (in ca. 12 Wochen) zu erteilen, so dass im Frühjahr nächsten Jahres Baubeginn sein könnte. Mitte 2022 ist dann der Einzug in das schlüsselfertige Objekt vorgesehen.

Weitere Informationen sollen an dieser Stelle unter einem Dauerberichtspunkt folgen.

 

Herr KTA Jordan bemängelt, dass dieser Ausschuss bisher so gut wie gar nicht in dieser Angelegenheit beteiligt wurde. Z. B. sei, so KTA Jordan, ursprünglich die Zertifizierung mit dem Gold-Standard „Nachhaltiges Bauen“ vorgesehen gewesen. Er bittet um die Begründung, warum später darauf verzichtet wurde.

Herr Linke erläutert, dass diese Zertifizierung ein gerade auch für Bieter nur mit Unsicherheiten kalkulierbares Element darstelle, so dass in der ersten Ausschreibungsrunde keine geeigneten Angebote zu verzeichnen waren. Der Zertifizierungsprozess stelle weniger auf technische Prüfelemente ab, als vielmehr auf die unterlagenmäßige Aufbereitung des Gesamtprozesses. Hier fließen auch Komponenten in die Beurteilung ein, die nicht im Gestaltungsraum des Auftragnehmers liegen müssen. Dies führt zu einer schwierigen Prognose hinsichtlich des abschließend tatsächlich erreichbaren Labels.  Daher habe man sich im Weiteren entschieden, zwar an dem Potential einer Zertifizierung festzuhalten, den angestrebten Standard jedoch offener – und damit planbarer – für potentielle Bieter zu formulieren. Im Ergebnis hat diese Vorgehensweise zu einem Wettbewerb mit einem entsprechenden Ergebnis geführt. Eine Zertifizierung ist damit jedoch weiterhin möglich, ein Pre-Check lässt erwarten, dass mindestens der Silber-Standard hierbei zu erreichen sein dürfte. Inwieweit dies bei einer Selbstnutzung unter Kostengesichtspunkten sinnhaft ist, kann zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden. Das Konzept zur Sicherstellung, dass die erstellte Leistung auch der beauftragten Leistung entspricht wird unabhängig davon durch die fortlaufend begleitende Einbindung von Sachverständigen sichergestellt. Zudem prüft die Verwaltung, ob die Beauftragung eines Vertragscontrollings weitere positive Effekte leisten kann.

Herr KTA Jordan nimmt diese Information dankend zur Kenntnis. Trotzdem möchte er, dass der Ausschuss zukünftig bei Entscheidungen über Nebenangebote und Nachträge eingebunden wird und einer vorberatenden Rolle gerecht wird.

LBD Linke setzt dem entgegen, dass nach seiner Auffassung der Kreisausschuss zuständig sei. Zudem seien Nachträge durch die Pauschalbeauftragung mit der entsprechenden Vertragsgestaltung bei unverändertem Leistungsspektrum ausgeschlossen

 

Vorsorglich stellt KTA Jordan den Antrag, dass der Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau für die fachliche Vorbereitung von Beschlüssen des KA in Bezug auf Nachträge und Nebenangeboten zum Kreishausneubau zwingend vorbereitend beteiligt wird. Der Ausschussvorsitzende KTA Ziplys bittet um Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltungen:

3

 

 

Beschluss:
Der Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau beschließt, dass dieser Ausschuss für die fachliche Vorbereitung von Beschlüssen des Kreisausschusses in Bezug auf Nachträge und Nebenangebote zum Kreishausneubau zwingend beteiligt wird.

 

LBD Linke zweifelt die Bindungswirkung dieser Beschlussfassung an und wird dies kurzfristig überprüfen lassen.