ALLRIS - Auszug

13.11.2019 - 6 Modellprojekt Pooling Schulbegleitung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Verlaufsprotokoll

Herr Börger stellt sich als Leiter des Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums Inklusive Schule für den Landkreis Uelzen vor. Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren der Nds. Landesschulbehörde sind die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung der inklusiven Schule in der jeweiligen Region. Mit Beratungs- und Unterstützungsleistungen stehen sie Schulen, schulischem Personal, Schülerinnen und Schülern, Eltern, Schulträgern und Studienseminaren zur Verfügung.

 

Neben der ortsnahen Beratung ist es Aufgabe der RZI, Entscheidungen zum Einsatz des sonderpädagogischen Personals an Schulen vorzubereiten. Ziel ist es, landesweit unter Beachtung regionaler Ausprägungen eine vergleichbare Qualität in der Ausstattung der Schulen mit entsprechender sonderpädagogischer Expertise sicherzustellen.

 

Daher sei ihm das Modellprojekt ein Anliegen, da dieses die Stärkung des Schulpersonals vor Ort zum Ziel hätte, um so allen Schülern gerecht werden zu können.

 

Frau Matthies als Schulleiterin der Oberschule Ebstorf ergänzt, dass nach ihrer Ansicht Inklusion als gemeinsames Miteinander für jedes Kind zu verstehen ist. Aktuell seien an der Oberschule Ebstorf inklusive der Schulbegleitungen 75 Mitarbeiter tätig. Jedoch sei es schwierig, ein multiprofessionelles Team vorzuhalten, wenn durch den freien Träger als Arbeitgeber der Schulbegleitung ein Wechsel der eingesetzten Person stattfindet. Ebenso sei die Schulbegleitung lediglich für das betroffene Kind zuständig, auch wenn in der Klasse unter Umständen auch Bedarfe bei anderen Kindern bestehen. Zudem mache es die aktuelle Konstellation schwierig, Absprachen zwischen den Lehrkräften und den Schulbegleitungen zu treffen, die für die Förderung des Kindes jedoch zwingend notwendig seien.

 

Im Rahmen des Modellprojekts soll künftig nach dem Jahrgangssystem gearbeitet werden, welches vorsieht, dass eine Schulbegleitung ab Klasse 5 fest eingesetzt wird und ggf. bis zur 10. Klasse in dieser tätig ist.

 

Sie wünsche sich feste pädagogische Fachkräfte, sodass der Unterricht in den Klassen zu zweit erfolgen kann, um z.B. mit den Schülern das sogenannte Auszeitmodell praktizieren zu können, bei dem ein Schüler, sofern er dem Unterricht nicht mehr störungsfrei folgen kann, unter Aufsicht eine Auszeit nehmen kann. Zudem sollen die Schulbegleitungen mehr ins Lehrkollegium integriert werden und auch gemeinsame Fortbildungen besucht werden.

 

Mit dem Modellprojekt wolle man nicht zusätzliche Ressourcen schaffen, sondern lediglich einen anderweitigen Einsatz der vorhandenen Ressourcen erreichen.

 

Frau Bölling führt fort, dass das Modellprojekt Pooling als operatives Ziel des Landkreises Uelzen festgelegt wurde. Es gehe dabei darum, das komplexe Dreiecksverhältnis zwischen Landkreis Uelzen als Kostenträger der Eingliederungshilfe, der Schule und den freien Träger als Arbeitgeber der Schulbegleitungen zu vereinfachen. Dazu wären seitens Herrn Börger, Frau Matthies und ihrerseits ein Arbeitskreis zur Konzipierung des nunmehr ausgearbeiteten Modellprojektes gebildet worden. Im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Oberschule Ebstorf wolle man zum Schuljahr 2020/2021 beim Landkreis Uelzen 5 Schulbegleitungen einstellen, die dann an der Oberschule Ebstorf in den 5. Klassen eingesetzt werden. Der Einsatz erfolgt nach dem Schulsekretärinnenmodell, d.h. in den Schulzeiten arbeiten die Schulbegleitungen mit einem wöchentlichen Stundenumfang von ca. 30 Stunden, in den Schulferien weniger bzw. sind diese frei.

KTA Koke erkundigt sich, ob die Schulbegleitungen an den Dienstbesprechungen in der Schule teilnehmen werden und wie sich der geplante Stundenumfang von 30 Stunden wöchentlich ergibt, da die reine Unterrichtszeit der 5. Klassen diesen Stundenumfang nicht ausfüllt. Frau Matthies erklärt darauf hin, dass neben dem eigentlichen Einsatz im Unterricht weitere Aufgaben wie Fallbesprechungen, die Teilnahme an Dienstbesprechungen, Hilfeplangespräche oder auch die Mitarbeit beim Setting der Unterrichtseinheiten anfallen, sodass die tägliche Arbeitszeit über den Unterricht hinaus erfolgt.

 

Auf weitere Nachfrage von KTA Koke hinsichtlich der Qualifikation der Schulbegleitungen wird seitens Frau Bölling und Frau Matthies ausgeführt, dass die genaue Stellenbeschreibung noch nicht festsetzt, ein konkretes Profil jedoch Anfang 2020 erarbeitet wird. Der aktuelle Arbeitsmarkt wird es jedoch wahrscheinlich nicht hergeben, dass alle Schulbegleiter pädagogische Fachkräfte sind. Im Hinblick auf zusätzliche Qualifikationen der Schulbegleitungen teilt Frau Matthies auf Nachfrage der Vorsitzenden mit, dass es vorgesehen ist, dass die Schulbegleitungen sowie Schulsozialarbeiter und Lehrer an denselben Fortbildungen teilnehmen sollen.

 

Herr Tetzlaff erklärt, ihm sei ein freier Träger im Landkreis Uelzen bekannt, der für seine Schulbegleiter eine einheitliche Grundqualifikation voraussetzt und fragt an, ob dies bei den Schulbegleitern, die im Modellprojekt eingesetzt werden, ebenfalls vorgesehen sei. Herr Börger erläutert, dass er es als Bonus sieht, wenn die Schulbegleitungen über eine pädagogische Ausbildung verfügen und ein Großteil der Personen, die als Schulbegleitung eingesetzt werden, auch über eine entsprechende Ausbildung besitzen.

 

KTA Lemm sieht in dem Modellprojekt ein Schritt in die richtige Richtung und fragt an, in welche Richtung der Einsatz der Schulbegleitung in den weiteren Jahrgängen 6. – 10. Klasse tendiert. Ihm sei bekannt, dass aktuell sieben Schulbegleitungen in den 5. Klassen der Oberschule eingesetzt sind. Frau Matthies teilt mit, dass eine Begleitung bis zur 10. Klasse optimal wäre, die Prognose von der 5. bis zur 10. Klasse allerdings abnehmend sei. Aktuell seien in den 5. und 6. Klassen jeweils sieben Schulbegleitungen tätig, in den 7. Klassen fünf, in den 8. Klassen vier sowie in den 9. Klassen lediglich noch eine Person. In den 10. Klassen gibt es derzeit keine Schulbegleitung mehr.

 

Man müsse im Rahmen des Modellprojekts noch weitere Erfahrungen diesbezüglich sammeln.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

Beschluss:
 

Der Jugendhilfeausschuss und der Sozialausschuss empfehlen dem Kreisausschuss zu beschließen, das Modellprojekt „Pooling Schulbegleitungen“ zum Schuljahr 2020/2021 mit der Oberschule Ebstorf zu beginnen. Dazu sind zunächst fünf Schulbegleitungen einzustellen. Das Projekt wird fortwährend evaluiert