RR’in Klebow-Maaß erläutert anhand der Vorlage, dass sich die Höchstgeschwindigkeit für Pkw außerhalb von Ortschaften aus der StVO und damit aus einem Bundesgesetz ergebe. Ausnahmen dahingehend, dass der Landkreis eine Reduzierung des Tempolimits auf 80 km/h auf Kreisstraßen mit einer Breite von weniger als 5,5 m verkehrsbehördlich aus Klimaschutzgründen anordnen könne, ergäben sich aus der StVO nicht. Der Kreisausschuss habe dem Kreistag daher empfohlen, sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion nicht zu befassen. KTA Dobslaw bemängelt die fehlende Auseinandersetzung der Verwaltung mit der Frage, eine Sondergenehmigung des zuständigen Verkehrsministeriums zu beantragen, sofern diese notwendig sei. Deshalb fordere seine Fraktion, gegen die Empfehlung des Kreisausschusses auf Nichtbefassung zu stimmen.
KTA Scholing teilt mit, dass seine Fraktion diesen Antrag unterstützen werde.
Der Vorsitzende Dr. Graf lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung auf Nichtbefassung abstimmen. Es nehmen alle anwesenden KTA an der Abstimmung teil: