ALLRIS - Auszug

17.12.2019 - 9 Gebührenkalkulation awb 2020 bis 2022

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Betriebsausschussvorsitzender KTA Hüdepohl trägt anhand der Vorlage den Sachverhalt vor und fasst zusammen, dass der erwirtschaftete Überschuss in Form von Gebührensenkungen an die Bürger quasi zurückgegeben werde.

Der Vorsitzende lässt über den Stellenplan abstimmen. KTA Koke ist noch nicht anwesend.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

40

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Kreistag beschließt, die in der Anlage 2 zur Vorlage aufgeführten Abfallgebührensätze für Restabfallbehälter und für die Abfallannahme im Entsorgungszentrum Borg und dem Wertstoffhof Oldenstadt zum 01.01.2020 durch Änderung der 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen vom 29.03.2011 festzusetzen (VO/2019/184)

 

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Anlagen zur Vorlage