Beschluss:
Der Kreistag beschließt,
- der Beteiligung der Samtgemeinde Boldecker Land an der gemeinsamen kommunalen Anstalt IT-Verbund Uelzen (IT-Verbund Uelzen) zuzustimmen,
- den damit einhergehenden prozentualen Rückgang der Beteiligung des Landkreises Uelzen an der gemeinsamen kommunalen Anstalt von 33,33 v. H. auf 31,03 v. H. zu beschließen,
- der vorgelegten Vereinbarung über die gemeinsame kommunale Anstalt IT-Verbund Uelzen (Anlage 1) zuzustimmen und die in deren Rahmen festzulegende Unternehmenssatzung in Gestalt der vorgelegten Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt IT-Verbund Uelzen (IT-Verbund Uelzen) zu beschließen sowie
- den Landrat anzuweisen, die Vereinbarung über die gemeinsame kommunale Anstalt IT-Verbund Uelzen einschließlich der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt IT-Verbund Uelzen (IT-Verbund Uelzen) für den Landkreis zu unterzeichnen.