ALLRIS - Auszug

02.06.2020 - 6 Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes "Obere...

Beschluss:
vertagt
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Verlaufsprotokoll

Herr Krüger führt kurz in den Sachverhalt ein verweist zur Beratung auf die Vorlage und die umfangreichen Anlagen.

KTA Hyfing beantragt, dass die Beschlussfassung über die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes auf die nächste Sitzung des Umweltausschusses am 23.06.2020 vertagt wird. Ferner beantragt KTA Hyfing, dass die Regelungen im § 3 Nr. 25 und Nr. 26 lit. f und g gestrichen werden.

Die entsprechenden Regelungen (Verbote) werden hier nochmal aufgeführt:

25. einen Randstreifen von 2,5 m Breite entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer

      II. und III. Ordnung ackerbaulich zu nutzen,

26.

f) auf einem Randstreifen von 2,5 m Breite entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer II. und III. Ordnung die Mahd vor dem 1. September eines jeden Jahres sowie das mahdbedingte Unterschreiten einer Aufwuchshöhe von 15 cm, die maschinelle Bodenbearbeitung und die Errichtung von Viehtränken, Futterplätzen und Weideunterständen,

g) die Beweidung auf einem Randstreifen von 1,0 m Breite entlang der Böschungsoberkanten der Gewässer II. und III. Ordnung.

 

Er habe die Verordnungen der Landkreise Harburg und Celle zu den Schutzgebieten Luhe und Nebenbäche und Allertal gelesen. In diesen Gebieten sollen die selben Arten geschützt werden wie im geplanten LSG Obere Ilmenau. Jedoch sind in den zuvor genannten Verordnungsentwürfen keine vergleichbaren Regelungen getroffen worden.

Dazu führt Frau Epperlein aus, dass sie die Herangehensweise von KTA Hyfing grundsätzlich nachvollziehen kann. Jedoch ist ein Abgleich der Verordnungsentwürfe ohne das Vorliegen der entsprechenden konkreten Daten (Vorkommen der schützenswerten Arten, Gewässerzustand, Verbreitung der Arten innerhalb des Gebietes) nicht möglich; insbesondere leite sich nicht ab, dass es hier zwangsläufig zu einer identischen fachlichen Notwendigkeit kommen müsse. Bei der Erarbeitung des Verordnungsentwurfes wurde abgewogen, ob zum Erreichen des Schutzzweckes ein flächiger Schutz (vollständige Fläche) benötigt wird oder ein teilweiser Schutz (Randstreifen) der entsprechenden Flächen ausreichend ist. Für das LSG Obere Ilmenau wurde aus fachlichen Gründen zum Schutz der Gewässer auf die Festlegung von Randstreifen zurückgegriffen. 

KTA Scholing nimmt Bezug zu den vorliegenden Entwürfen. Diese sind aus seiner Sicht sehr gut durch die Verwaltung erarbeitet worden. Die Einwendungen der Betroffenen wurden dabei in angemessener Weise berücksichtigt. Er verweist auf das kürzlich zwischen dem Land, dem NABU, dem BUND, dem Landvolk und der LWK beschlossene Maßnahmenpaket für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz. Inhaltlich werden dort ebenfalls Vorgaben zu den Gewässerrandstreifen getroffen, die über die Vorgaben des Verordnungsentwurfes des LSG Obere Ilmenau hinausgehen.

Frau Epperlein ergänzt, dass aufgrund der bereits bestehenden Verordnungen des Landkreises Uelzen (Verordnung über die Unterhaltung und Schau der Gewässer II. bzw. III. Ordnung für das Gebiet des Landkreises Uelzen) ein Randstreifen von 1 m zu Weidezwecke nicht genutzt werden darf. Für die ackerbauliche Nutzung besteht aufgrund der Verordnungen bereits bei Gewässern II. Ordnung ein Randstreifen von 1 m und bei Gewässern III. Ordnung ein Randstreifen von 0,80 m, die nicht bewirtschaftet werden dürfen.

KTA Martens führt aus, dass die Abwägung der Verwaltung aus seiner Sicht die Belange der eingegangenen Einwendungen in einem angemessenen Verhältnis berücksichtigt hat. Die Festlegung der Gewässerrandstreifen sei gerechtfertigt. Zudem weist er darauf hin, dass es in der Übersichtskarte (Teil 2) eine Unstimmigkeit gibt. In der Übersichtskarte (Teil 3) wird dies richtig dargestellt. Die Verwaltung wird dies überprüfen und ggf. korrigieren.

Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen den Antrag der Verschiebung der Beschlussfassung auf den nächsten Umweltausschuss keine Bedenken vorliegen.

Die zwei weiteren Anträge des KTA Hyfing werden in der Sitzung des Umweltausschusses am 23.06.2020 beraten. Die Verwaltung wird dazu noch Ausführungen vorbereiten. Der Vorsitzende bittet KTA Hyfing darum, dass die von ihm genannten Verordnungsentwürfe den Mitgliedern sowie der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Dies sichert KTA Hyfing zu.