ALLRIS - Auszug

07.07.2020 - 7 Neustrukturierung der Gebühren gemäß Gebührenta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Landrat Dr. Blume erläutert kurz anhand der Vorlage den Sachverhalt. Der Großteil der anfallenden Kosten werde von den Krankenkassen getragen. Die privat abzurechnenden Leistungen seien identisch mit denen in der Entgeltvereinbarung enthaltenen Beträgen und sei daher, wie auch bisher, bei einer Veränderung der Entgelte für den Rettungsdienst entsprechend anzupassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

40

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt, durch Beschluss die Gebühren gemäß der Anlage "Gebührentarif" zu der Satzung über die Gebühren für den Rettungsdienst im Landkreis Uelzen vom 01.01.1998 entsprechend der Anlage dieser Vorlage rückwirkend zum 01.05.2020 neu festzusetzen.

 

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Anlagen zur Vorlage