ALLRIS - Auszug

07.07.2020 - 24 Anfragen

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Verlaufsprotokoll

24. 1 Umfangreiche Anfrage zur Corona-Pandemie der Fraktion Bündnis90/DieGrünen

Landrat Dr. Blume verliest einen umfangreichen Fragen- und Antworten-Katalog. Landrat Dr. Blume weist darauf hin, dass die Bearbeitung und Beantwortung aufgrund des Umfanges einige Zeit benötigt habe und aufgrund der Dynamik der Entwicklung auch in Kürze z.T. bereits „überholt“ sei.

Die Fragen und Antworten werden mit Zustimmung der antragstellenden Fraktion in diesem Protokoll mit aufgenommen:


I. Arbeit der Verwaltung während der Krise

1. Gab es einen Pandemieplan für den LK Uelzen?

 

Ja.

 

2. Wann wurde dieser Pandemieplan zuletzt vor dem 1.3.2020 überarbeitet?

 

Es gab vor dem 1.3.2020 einen Influenza Pandemieplan. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde vom Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen/ Lüchow-Dannenberg ein spezifischer Pandemieplan Covid-19 erstellt und dem Landkreis am 27.02.2020 vorgelegt.

 

3. Welche Personen waren/sind Mitglied im Krisenstab?

 

Es sind die Stäbe A und B vorhanden, wobei vorrangig der Stab A eingesetzt war und der Stab B vertreten hat.

 

Der Krisenstab SAE Corona-19 (Landkreis Uelzen) ist besetzt mit dem Leiter des Stabes, den Sachgebietsleitern der einzelnen Sachgebiete (S1-S5) und den Sachbearbeitern der einzelnen Sachgebiete in unterschiedlicher Anzahl je nach Sachgebiet. Weiter gehört zum Krisenstab ein fachärztlicher Vertreter des Zweckverbandes Gesundheitsamt Uelzen/ Lüchow-Dannenberg und ein Verwaltungsvertreter des Zweckverbandes, ein Vertreter des Ordnungsamtes des Landkreises als Katastrophenschutzbehörde und der Feuerwehreinsatzleitstelle des Landkreises.

 

Als Fachberater sind von extern das Kreisverbindungskommando der Bundeswehr, die Polizei, Vertreter der niedergelassenen Ärzteschaft im Landkreis Uelzen und der Ärztliche Leiter Rettungsdienst ständig im Krisenstab vertreten sowie von intern die Fachämter der Kreisverwaltung je nach Bedarf.

 

In den Lagebesprechungen sind neben dem Leiter des Stabes und dem Landrat die Leiter jeweiligen Sachgebiete, die Vertreter des Zweckverbandes Gesundheitsamt und die externen Fachberater ständig anwesend – die Fachämter entsprechend bei Bedarf.

 

Das Bürgertelefon war mit einer Leitung aus den Stäben A und B in Wechselschicht besetzt. Bis 1. Juli waren insgesamt 10 Mitarbeiter sowie 5 Reservepersonen abgestellt. Insgesamt waren 24 Mitarbeiter im Bürgertelefon eingesetzt. Zurzeit nimmt das Gesundheitsamt die Aufgaben des Bürgertelefons wahr.

 

In Summe waren (neben Dezernenten! und Landrat) 33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krisenstab eingesetzt.

Amt

eingesetzte Mitarbeiter

davon im Stab eingesetzt

GSA

Amt 10 - Amt für Personal und Zentrale Dienste

 

3

 

Amt 12 - Amt für Organisation

 

4

 

Stabstelle 13 - Landratsbüro

 

2

 

Amt 14 - Rechnungsprüfungsamt

 

2

 

Amt 20 - Amt für Finanzen und Kommunalaufsicht

 

1

 

Amt 32 - Ordnungsamt

 

7

 

Amt 36 - Straßenverkehrsamt

 

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amt 50 - Sozialamt

 

4

 

Amt 51 - Jugendamt

 

2

 

Amt 66 - Umweltamt

 

1

 

Amt 70 - Amt für Kreisstraßen

 

1

 

Stabstelle 80 - Wirtschaftsförderung

 

3

 

 

 

 

 

 

 

33

 

 

4. Wird die Arbeit des Krisenstabes evaluiert?

 

Die Arbeit des Krisenstabes wird permanent beobachtet und an die jeweilige Lage angepasst, um angemessen auf die dynamische Lageentwicklung reagieren zu können. Dies beinhaltet sowohl die personelle Besetzung des Stabes als auch organisatorische Abläufe in der Stabsarbeit. Das Team Bevölkerungsschutz des Ordnungsamtes wertet die Arbeit des Krisenstabes aus, um Rückschlüsse für künftige Krisen und Katastrophenfälle zu ziehen.

 

5. Werden diese Ergebnisse veröffentlicht, oder zumindest im Ausschuss berichtet?

 

Über die Arbeit des Krisenstabes wird im Sozialausschuss und im Kreisausschuss laufend berichtet.

 

6. Wie wurden die Arbeitsstrukturen im Gesundheitsamt gestärkt?

 

Der Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen - Lüchow-Dannenberg hat befristet Unterstützung durch Mitarbeiter der Landkreise Uelzen und Lüchow-Dannenberg und je einen Mitarbeiter des Bundes (Containment Scout) und des MDK erhalten. In Summe waren 65 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: zur Unterstützung für das GSA tätig.

 

Amt

eingesetzte Mitarbeiter

davon im Stab eingesetzt

GSA

Amt 10 - Amt für Personal und Zentrale Dienste

 

 

8

Amt 12 - Amt für Organisation

 

 

1

Stabstelle 13 - Landratsbüro

 

 

5

Amt 14 - Rechnungsprüfungsamt

 

 

3

Amt 20 - Amt für Finanzen und Kommunalaufsicht

 

 

6

Amt 32 - Ordnungsamt

 

 

6

Amt 36 - Straßenverkehrsamt

 

 

7

Amt 39 - Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt

 

 

5

Amt 40 - Schul- und Kulturamt

 

 

2

Amt 50 - Sozialamt

 

 

13

Amt 51 - Jugendamt

 

 

4

Amt 66 - Umweltamt

 

 

4

 

 

 

 

 

 

 

 

Personalrat

 

 

1

 

 

 

65

 

-          Insgesamt sind 18 Verwaltungsmitarbeiter zur verwaltungsrechtlichen Unterstützung im Einsatz beim Zweckverband gewesen. Wobei der tatsächliche Einsatz bedarfs-/ anlassentsprechend eingesetzt worden ist, d.h. die Mitarbeiter waren zum Teil auf Abruf tätig und auch im Schichtdienst eingesetzt.

-          Zusätzliche fachliche Unterstützung erfolgte durch Abstellung einer Tierärztin und drei Lebensmittelkontrolleuren aus dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

-          Bis zum 20.05.2020 standen 7 Mitarbeiter in der Feuerwehrtechnischen Zentrale als Unterstützung in der Materialannahme und -ausgabe dem GSA zur Verfügung. Aktuell erfolgt die Unterstützung durch 2 Mitarbeiter in Wechselschicht an festen Ausgabe-/ Annahmeterminen in der Woche.

-          7 Mitarbeiter stehen auf Abruf für den Bedarf bei Kontaktpersonennachverfolgung dem Zweckverband zur Verfügung. Die erforderlichen Schulungen hierzu haben die Mitarbeiter bereits erhalten.

-          Es sind zudem zusätzlich Honorarärzte im Zweckverband Gesundheitsamt eingestellt worden. Seitens des Amts für Personal und zentrale Dienste erfolgte die Unterstützung der entsprechenden personalrechtlichen Maßnahmen.

-          Durch Justiziariat/ Leitung S5 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt bis jetzt die juristisch-fachliche Unterstützung.

-          Die technischen Infrastrukturen für die Unterstützung wurden vom IT-Verbund Uelzen gAöR geschaffen.

 

7. Welche Stärkung ist befristet, welche Stärkung wird dauerhaft eingeplant? Reichen die personellen und sachlichen Ressourcen des Gesundheitsamtes zum Nachvollziehen von Ansteckungsketten auch bei höheren Infektionszahlen als sie der Landkreis Uelzen bisher verzeichnet hat?

 

Die Planungen zur dauerhaften Personalverstärkung laufen, die sich auf den medizinisch, ärztlichen und Verwaltungsbereich beziehen. Möglich ist, dass von Seiten des Bundes oder Landes insoweit Sollstärken vorgegeben werden. Des Weiteren ist der Einsatz zusätzlicher Software auch zur Kontaktnachverfolgung vorgesehen. Die vorhandenen Kapazitäten des Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen - Lüchow-Dannenberg waren bei der bisherigen Kontaktnachverfolgung ausreichend. Bei stärkerem Infektionsgeschehen erfolgt eine vorübergehende personelle Stärkung durch die beiden Landkreise (s.o.).

 

8. Welche Ämter und Beratungsstellen des Landkreises haben welche Leistungen ab dem 16.3. eingeschränkt oder eingestellt?

Die Frage waren bereits von Fraktionskollegin KTA Koke gestellt und im Sozialausschuss beantwortet worden. KTA Ohrenschall-Reinhardt verzichtet auf eine nochmalige Beantwortung.

 

9. Wurden ab dem 16.3. neue oder zusätzliche Angebote der telefonischen Erreichbarkeit, der elektronischen Bearbeitung von Anliegen und der kontaktlosen Erbringung von Dienstleistungen eingeführt?

 

Für jedes Fachamt wurden Telefonnummern gesondert kommuniziert (z.B. als Aushang an den Eingängen), die verlässlich durchgehend zu den Öffnungszeiten des Kreishauses erreichbar sind. Für Fragestellungen wurde von Beginn an nicht nur beim Zweckverband Gesundheitsamt, sondern auch beim Landkreis Uelzen ein Bürgertelefon eingerichtet, das durchgängig 7 Tage die Woche erreichbar war.

 

Post-, E-Mail und Fax haben sich als kontaktloser Weg zur Leistungserbringung durchgesetzt. Beratungen fanden vermehrt – aber nicht nur – telefonisch statt.

 

Die Kreishausschließung wurde am 15.03.2020 entschieden. Ab 18.03. waren persönliche Termine wieder durchgehend möglich.

 

Die Auslieferung weiterer mobiler EDV-Endgeräte durch den IT-Verbund ist angelaufen. Für alle Bereiche wurden Telefonkonferenzräume eingerichtet.

 

10. Welche Arbeitsformen haben sich bewährt und bieten sich für eine zukünftige Leistungserbringung auch dauerhaft an?

 

Das Homeoffice – viele haben wegen des Zweischichtbetriebes diese für sie neue Arbeitsweise getestet. Der Anteil derjenigen, die danach in dieser Form weiterarbeiten möchten, wird voraussichtlich deutlich über dem Anteil vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie liegen.

 

11. Wann werden Ämter und Beratungsstellen in welcher Weise für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet?

 

Persönliche Termine waren (bis auf zwei Tage) durchgängig möglich und sind weiterhin möglich. Der Allgemeine Soziale Dienst war durchgängig aktiv. In Anlehnung an die getroffene Vereinbarung des Bundes und der Länder zur Aufrechterhaltung der Kontaktbeschränkungen bis 29.06.2020 und den Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales war bis zum 29.06.2020 das Kreishaus für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine fanden bis zum 29.06.2020 nur in den extra dafür hergerichteten Containern im Innenhof statt. In der Zulassungsstelle werden in voller Besetzung Kunden nach Termin bedient.

 

12. Welche Konsequenzen werden für künftige Ereignisse ergriffen, bezogen auf die politischen Beratungen?

 

Die politischen Beratungen in den Gremien haben den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Auch bei künftigen Ereignissen wird alles darangesetzt, im Rahmen des rechtlich Zulässigen und faktisch Möglichen die politischen Beratungen zu ermöglichen. Die Konsequenzen werden sich nach den Eigenheiten des jeweiligen Ereignisses richten müssen und können deshalb nicht vorhergesagt werden. Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um Veränderungen für politische Beratungen in Pandemien Rechnung zu tragen, wird man ausloten, wie dies im Rahmen der Geschäftsordnung des Kreistages umgesetzt werden kann. Insoweit gibt es auf Landesebene erste Überlegungen einer Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes.

 

13. Ist angedacht ein Videokonferenzsystem für politische Beratungen zu etablieren, um schnell handlungsfähig zu sein?

 

Für den Kreistag ist dies nicht möglich, weil das NKomVG (§65 Abs.1 S.1) die persönliche Anwesenheit der Kreistagsabgeordneten vorsieht und Abweichungen hiervon nicht vorgesehen sind. Hierfür bedarf es einer Gesetzesänderung. Außerdem würde mit einer Videokonferenz die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Auch dies ist gesetzlich nicht zulässig.

 

II. Welche Auswirkungen werden die zurückgehenden Steuereinnahmen auf den Haushalt des Landkreises haben

1. Welche Konsequenzen werden schon jetzt ergriffen? und

2. Welche Konsequenzen müssen zeitnah, bzw. mittelfristig ergriffen werden?

 

Der Landkreis Uelzen partizipiert rückwirkend an den Steuereinnahmen der Gemeinden, da die Bemessungsgrundlage der Kreisumlage die Steuerkraft der ersten drei Quartale des Vorjahres und des vierten Quartals des Vorvorjahres ist. Insofern haben die aktuellen Steuereinbußen keinen unmittelbaren Einfluss auf die Kreisumlage 2020. Die Auswirkungen werden sich erst bei der Kreisumlageermittlung für den Haushalt 2021 (und ggf. Folgejahre) niederschlagen.

Derzeit liegt noch keine hinreichend belastbare Datenbasis zu der Steuerentwicklung im laufenden Jahr vor. Absicht der Verwaltung ist es, im Kreisausschuss im Juli 2020 eine erste Einschätzung abzugeben.

Neben der Gewerbesteuer werden aber auch die gemeindlichen Anteile an der Umsatz- und Einkommenssteuer zu beleuchten sein. Bund und Land haben umfangreiche Stützungsmaßnahmen auch zugunsten der Städte und Gemeinden avisiert. Genauere Analysen dazu werden folgen.

Eine erste allgemein anerkannte Grundlage für die Beurteilung der mittelfristigen Entwicklung wird der für den Spätsommer/Herbst erwartete OD-Erlass darstellen, der die Erkenntnisse aus den Steuerschätzungen berücksichtigt. Diese Orientierungsdaten liegen sonst immer schon im Juni vor.

 

3. Wann ist mit der Beratung eines Nachtragshaushaltes für den Landkreis Uelzen zu rechnen?

 

Derzeit ist nicht beabsichtigt, einen Nachtragshaushalt zu erlassen, da 2020 – s. o. – Einnahmeausfälle aus der Kreisumlage nicht zu erwarten sind. Pandemiebedingte Aufwendungen können noch nicht konkret beziffert werden, sind aber zunächst durch die vom Kreisausschuss beschlossene überplanmäßige Ausgabe von bis zu 5 Mio. Euro berücksichtigt.

 

III. Auswirkungen auf den Wirtschafts- und Sozialbereich

1. Welche Auswirkungen sind bei der lokalen Wirtschaft zu be(ob)achten – Welche Unterstützung kann der Landkreis personell und finanziell bieten?

 

Die endgültigen Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft können zurzeit noch nicht beurteilt werden. Aufgrund der zahlreichen und schnell wirkenden Zuschuss- und Kreditprogramme konnten die Kontaktbeschränkungen und Betriebsschließungen vergleichsweise gut bewältigt werden. Eine Insolvenzwelle hat es bisher nicht gegeben. Besonders hart betroffen sind Hotel- und Gaststättengewerbe, die auf der anderen Seite hoffentlich vom Deutschlandtourismus der Deutschen und einer zu erwartenden Saisonverlängerung profitieren können. Hierfür hat der Landkreis der HeideRegion Uelzen e.V. zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, um insbesondere die ADFC-Radreiseregion zu vermarkten.

 

Die Wirtschaftsförderung berät telefonisch über eine Hotline und führt ggfs. auch durch die elektronische Antragstellung der Förderprogramme. Die jeweils aktuellen Förderprogramme werden auf einer eigenen Corona-Internetseite veröffentlicht, Sondernewsletter herausgebracht und in Telefonkonferenzen mit der NBank grundlegende Themen besprochen. Im engen Austausch mit den Samt- und Einheitsgemeinde-Bürgermeistern werden Einzelfälle besprochen.

 

2. Welche Auswirkungen auf Kultureinrichtungen und Vereine sind festzustellen und welche Unterstützung ist hier auf den Weg gebracht?

 

Mit dem Shutdown mussten im Landkreis Uelzen alle Veranstaltungen entweder komplett abgesagt oder auf die zweite Jahreshälfte verschoben werden. Als kreativer Umgang mit der neuen Situation erwiesen sich digitale Veranstaltungsformate. Tägliche Dorfgedanken per Video gab und gibt es im Jahrmarkttheater, zwölf Videobeiträge zum Thema „Besinnung“ erschienen auf den Internetseiten der Woltersburger Mühle. Der Live-Stream „Uelzen hilft!“ am 26. April bot auch ein Forum für Kulturbeiträge.

 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kultureinrichtungen und Vereine hängen davon ab, wie sie sich bisher finanziert haben, welche fortlaufenden Ausgaben sie haben und ob Rücklagen vorhanden sind. Einrichtungen (ausgenommen sind hier Musik- und Volkshochschulen), die eine institutionelle Förderung erhalten, sind vergleichsweise weniger auf die Erwirtschaftung von Einnahmen aus Eintrittsgeldern oder der Gastronomie angewiesen, um laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Eine Insolvenz der Einrichtung droht hier deshalb nicht so schnell. Andererseits verfügen institutionell geförderte Einrichtungen häufig über festangestelltes Personal, das ggf. in Kurzarbeit geschickt werden muss. Entsprechende Fälle aus Landkreis Uelzen sind nicht bekannt.

 

Anders stellt sich die Situation für ehrenamtlich getragene Vereine dar. Bei einem Totalausfall des Veranstaltungsprogramms bleiben ihnen lediglich Mitgliedsbeiträge und ggf. Reserven. Ohne Unterstützung, etwa durch das Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen, droht ihnen die Insolvenz. Als eines der ersten Förderprogramme wurde für kleine gewerbliche Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe die „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ auf den Weg gebracht. Freie professionelle Künstlerinnen und Künstler sind hier jedoch vielfach durch das Raster gefallen, weil sie keine Betriebskosten geltend machen können. Daneben gab und gibt es eine Reihe von speziellen Förderprogrammen, zuletzt das „Corona-Sonderprogramm“ des Landes Niedersachsen für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Vereine. Dieses verfolgt bei der Abfederung der Corona-Folgen für die Kultur folgendes Prinzip: Hilfsgelder fließen in den Erhalt der kulturellen Infrastruktur und nicht direkt an Künstler und andere freie Kulturschaffende. Das Programm wird – anders als erwartet – nur schleppend angenommen. Auf verschiedenen Ebenen wird daher seit Beginn der Krise über die Möglichkeit direkter Zahlungen an Solo-Selbständige im Kulturbereich diskutiert, zuletzt auch im Bundesrat. In einigen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wurde dies mit der Möglichkeit, pauschale Zuschüsse bis zu 1.180 Euro monatlich zu beantragen, zeitweise bereits umgesetzt. So konnten zum Beispiel Bildende Künstlerinnen und Künstler Corona-bedingte Absagen von Kursen, Workshops, Führungen, Veranstaltungen und Ausstellungen auffangen. Dabei macht der Ausfall von Honoraren nur einen, wenn auch erheblichen Anteil aus. Einkommensverluste begründen sich ebenfalls aus entgangenen Verkaufschancen durch abgesagte Ausstellungen. Kultureinrichtungen und freie Künstler versuchen gleichermaßen die finanziellen Verluste über Spenden-Aktionen zu kompensieren. In der Kommunikation mit den Kultureinrichtungen im Landkreis ist der Eindruck entstanden, dass diese mehrheitlich sehr gut über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informiert sind. Kultureinrichtungen und freie Künstler versuchen gleichermaßen die finanziellen Verluste über Spenden-Aktionen zu kompensieren.

 

Von 16 kulturfördernden Vereinen und Einrichtungen im Landkreis Uelzen liegen Informationen vor. Davon haben bisher zwei größere Schwierigkeiten. Alle übrigen haben angegeben, noch keinen Liquiditätsengpass zu haben und auf Grund von Rücklagen noch eine Weile überleben zu können.

 

3. Werden Betriebe mit Erntehelfern aus anderen Ländern hinsichtlich der Sozialstandards kontrolliert?

 

Nein.

 

4. Wurde bislang infektionsschutzrechtlicher Handlungsbedarf bei der Unterbringung von Erntehelfern aus anderen Ländern…(festgestellt?)

 

Nein.

 

IV. Auswirkung auf den Bereich der Jugendhilfe

 

1. Gibt es Auffälligkeiten bei der Gefährdung von Kindern ab ca. Mitte März?

 

Eine Zunahme gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung konnte in den sozialen Diensten sowie in der Erziehungs- und Familienberatungsstelle seit Mitte März nicht festgestellt werden.

 

2. Konnten Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern bzw. der Familien aufrechterhalten werden bzw. wie ist das gelungen?

 

Es wurden sämtliche bewilligte Hilfen zur Erziehung aufrechterhalten und fortgesetzt. Hierbei wurde auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen geachtet. Die sozialpädagogische Unterstützung der Familien wurde überwiegend durch regelmäßige, teilweise tägliche telefonische Kontakte sichergestellt. In akuten Krisensituation fanden zudem Hausbesuche in den Häuslichkeiten der Familien statt.

Die soziale Gruppenarbeit sowie die Betreuung in Tagesgruppen musste aufgrund der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vorübergehend eingestellt werden. Die Träger und Einrichtungen der teilstationären Hilfen haben ihre Angebote verändert, um ihren Auftrag auch in der Corona-Krise wahrzunehmen. Dabei wurden die Beratungsangebote für die Familien erweitert und es wurde eine ständige telefonische Erreichbarkeit durch die Träger gewährleistet. Teilweise wurde das Personal aber auch im stationären Setting der Träger eingesetzt, um Schulersatzmaßnahmen anzubieten oder Krisen bzw. Belastungsspitzen abzufedern. Inzwischen finden auch wieder regelmäßige teilstationäre Betreuungsangebote statt.

 

In der Erziehungs- und Familienberatungsstelle wurde ab Mitte März die Beratung vor Ort auf telefonische Beratungsangebote umgestellt, sodass Unterstützung vor allem für Eltern weiterhin gewährleistet werden konnte. Das Angebot der telefonischen Sprechstunden für Eltern von Kindern im Alter von 0-6 Jahren wurde ausgeweitet. Auf die telefonischen Beratungsangebote wurde durch Presseveröffentlichungen immer wieder hingewiesen, um die bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten während der Corona-Krise bekannt zu machen. Die telefonischen Beratungsangeboten wurden überwiegend von Eltern- aber auch von Jugendlichen- in Anspruch genommen. Sie wurden genutzt, um bereits bestehende Beratungsprozesse weiterzuführen oder neue zu beginnen, aber auch um durch die Pandemie aufkommende Fragen, Unsicherheiten und Sorgen von Eltern zu bearbeiten. Die Beratungen reichten von der Einmalberatung bis zu mehrmaligen wöchentlichen Telefonkontakten bei besonderen Belastungssituationen. Neue Beratungsformen wie Telefonkonferenzen für Eltern in Trennungssituationen wurden genutzt, um für den Bereich der Trennungs- und Scheidungsberatung vermittelnde Unterstützung bereitzustellen.

 

3. Welche Unterstützungsangebote wurden zu welchem Zeitpunkt der Krise berufstätigen Eltern von betreuungsbedürftigen Kindern gemacht?

 

Im Rahmen der durch die jeweilig geltende Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen geregelten zulässigen Notbetreuungsmöglichkeiten wurden berufstätigen Eltern entsprechende Notbetreuungsplätze zur Verfügung gestellt.

 

4. Wie kann das Betreuungsangebot in Schulen, Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern schnell wieder leistungsfähig gemacht werden?

 

Dies wird vor allem abhängig sein vom Umfang der schrittweisen Lockerungen des Landes Niedersachsen und ist insoweit nicht vom Landkreis beeinflussbar.

 

5. Werden die Ausfälle der Elternbeiträge in Krippen und Kitas kompensiert?

 

In wie fern die Ausfälle der Elternbeiträge in Krippen und Kitas durch Bund und Länder kompensiert werden, ist zu diesem Zeitpunkt noch unklar. Von Seiten des Landkreises Uelzen werden die Zuschüsse zur Aufgabenwahrnehmung fortgesetzt.

 

6. Wie kann die Unterstützung bei einem Fortdauern der Krise auch im kommenden Schuljahr weiterentwickelt werden?

 

Sollte die Krise so fortdauern, wird die Unterstützung der Eltern im Bereich der Jugendhilfe so fortgesetzt werden wie unter den Fragen 1 bis 5 dargestellt.

 

 

V. Umsetzung der Maßnahmen in den kreiseigenen Schulen

Die Fragen waren bereits von Fraktionskollege KTA Scholing gestellt und im Schulausschuss beantwortet worden. KTA Ohrenschall-Reinhardt verzichtet auf eine nochmalige Beantwortung.

1. Welche Unterstützung haben die kreiseigenen Schulen bei der Erstellung und Umsetzung von Hygienekonzepten erhalten?

 

2. Hat sich die sachliche Ausstattung der Schulen (Zustand der Sanitäreinrichtungen, warmes Wasser, Handtuchspender etc.) als tauglich erwiesen?

 

3. Gibt es Rückmeldungen hinsichtlich der digitalen Ausstattung (schnelles Internet, digitale Endgeräte etc.)?

 

4. Der Bund hat Mittel für die Beschaffung von Endgeräten zur Verfügung gestellt. Wann kann mit einer konkreten Umsetzung gerechnet werden?

 

 

VI. Auswirkungen auf unsere Kliniken

 

1. Wie sah die Zusammenarbeit mit den Kliniken im Landkreis aus (Helios Klinikum, HGZ, Seepark Klinik)?

 

Die Zusammenarbeit mit den Kliniken im Landkreis war und ist vertrauensvoll, wie dies auch außerhalb von Krisenzeiten ist. Es wurde gemeinsam an der Bedarfsabdeckung bezüglich der stationären Versorgung von Erkrankten anhand eines Worst-case-Szenarios gearbeitet.

 

2. Waren diese im Krisenstab vertreten?

 

Über den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst bzw. seine Vertreterin (zugleich Leiterin der Notaufnahme im Helios Klinikum) war der Kontakt zum Helios Klinikum als dem Akutklinikum im LK UE gegeben.

 

3. Wie wurde die Kommunikation mit den Kliniken sichergestellt?

 

Die Kommunikation wurde durch Gespräche und die tägliche Übermittlung von Meldungen sichergestellt. Zudem gab und gibt es insbesondere regelmäßige Gespräche mit dem Helios Klinikum und dem HGZ.