ALLRIS - Auszug

10.09.2020 - 10 Anfragen

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Verlaufsprotokoll

KTA Frau Dr. Janßen macht auf die Situation ckwärtsfahren von Müllfahrzeugen“ und die ihrer Meinung nach Notwendigkeit aufmerksam, bei dieser Thematik auf die älteren Mitbürger Rücksicht zu nehmen und seitens des awb Lösungen hierfür zu erarbeiten (kleineres Müllfahrzeug, Müllwerker holen Tonne vorab…), zumal der awb wie in den TOP zuvor dargestellt, Überschüsse erwirtschafte, die eingesetzt werden könnten. Sie verweist außerdem auf die Gleichbehandlung der Betroffenen, die nun in die Zwangslage gebracht werden, ihre Müllbehälter über weite Distanzen zu einem festgelegten Sammelplatz zu bringen. Sie bemängelt außerdem, dass der Ton des awb den Beschwerdeführern gegenüber weder in Schrift noch sonst angemessen sei.

Frau Harms erläutert daraufhin kurz die Sachlage. Danach sei aufgrund vermehrter z.T.dlicher Unfälle in der Vergangenheit das Rückwärtsfahren in Sackgassen und Stichstraßen ohne Wendemöglichkeit nicht mehr zulässig. Frau Harms macht deutlich, dass der awb sich generell nicht vor Lösungen verschließe, aber weist in diesem Zusammenhang auch nochmal auf die Bauleitplanung und die Verantwortung der Samtgemeinden/Gemeinden hin.

Der awb weise von jeher im Rahmen der Bauleitplanung auf die Ausgestaltung von Straßen und Wendehammern hin, um diese mit Müllfahrzeugen befahren zu können. Im Landkreisgebiet gibt es unabhängig von der derzeitigen Problematik des Rückwärtsfahrens zudem schon seit Jahren Baugebiete und Straßen, in die der awb aufgrund der Ausgestaltung nicht reinfahren könne und die Bürger hier ihre Tonnen an einen vereinbarten Stellplatz an der nächstgelegenen befahrbaren Straße stellen müssen.

Bisher habe der awb die Gemeinde Bienenbüttel und die Samtgemeinde Bevensen begutachtet. In Bienenbüttel konnten die Gefährdungsbeurteilungen auch durch die Zusammenarbeit mit der Gemeinde ohne größere Beschwerden abgeschlossen werden. In Bevensen haben sich bei rund 100 betroffenen Haushalten 5 Beschwerden ergeben. Die Beschwerden seien bedauerlicherweise z.T. ohne Substanz und nur auf Beleidigungen abgestellt, Darstellungen werden bewusst unter Vorenthaltung von Fakten geführt. Die Beschwerdeführer seien nicht offen für Lösungsanregungen. Frau Harms führt in diesem Zusammenhang auch nochmal aus, dass die Kundenberatung als auch die vom awb versandten Schreiben generell in einem angemessenen Ton erfolgen.

Zudem sei eine Gleichbehandlung nicht dadurch gegeben, dass kleinere Fahrzeuge angeschafft oder ein sogenannter Holservice angeboten werde, da die Kosten auf die Allgemeinheit umzulegen wären. Die Müllgebühren umfassen zudem nicht die Abholung der Abfälle am Grundstück, sondern die Entsorgung der Abfälle am nächstgelegenen für die Befahrung mit llfahrzeugen geeigneten Ort. Ein Müllfahrzeug dürfe dabei gemäß Vorschriften nur öffentlichen entsprechend für die Vorwärtsbefahrung ausgebauten Straßenraum anfahren.

Herr Linke ergänzt, dass aufgrund von Beschwerden auch vor Ort die Befahrbarkeit und das Wenden noch einmal mit einem versierten Fahrer getestet worden sei. Im Ergebnis war das Wenden nicht unter sechs Zügen möglich, die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sehen hier allenfalls zweimaliges Zurückstoßen vor. Die Prüfung des Bedarfs für Anschaffungen oder Maßnahmen könne auch erst nach Abschluss des gesamten Verfahrens erfolgen.

KTA Hüdepohl verweist kurz darauf, dass man auch im Vorfeld die Bürgermeister und Ortsvorsteher verstärkt einbinden solle. Frau Harms erläutert abschließend, dass dieses in den chsten Schritten des awb geplant sei, um hier im Vorfeld auch eine stärkere Einbindung der Gemeinden und höhere Akzeptanz zu erreichen. Auch die Einbeziehung der gemeindlichen Veröffentlichungen soll dabei Berücksichtigung finden (Anm.: Artikel zum Rückwärtsfahren wurden darüber schon veröffentlicht).

Abschließend weist KTA Hüdepohl noch einmal darauf hin, dass der awb im Gebührenhaushalt arbeite und keine Gewinne erwirtschafte..