Frau Epperlein leitet in das Thema ein. KTA Martens erkundigt sich, warum der Kammmolch in den Schutzzweck mit aufgenommen worden ist. Frau Epperlein informiert, dass diese Art im Schutzgebiet gesichtet worden ist und die dort vorhandenen Habitate eine Besiedelung ermöglichen, so dass ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung dieser Art im FFH-Gebiet 071 geleistet werden kann.
KTA Hyfing stellt den Antrag, dass § 4 Abs. 3 Nr. 1 geändert wird, so dass die Instandsetzung von Drainagen nicht vorab beantragt, sondern nach der Ausführung angezeigt werden muss, um Schäden an den Ackerkulturen zu vermeiden. Frau Epperlein weist darauf hin, dass die im Verordnungsentwurf enthaltene Regelung analog in den anderen bereits erlassenen Schutzgebietsverordnungen enthalten ist. In diesem Schutzgebiet kann die Entwässerung zur Beeinträchtigung der Schutzgüter führen und ist deshalb zu überwachen. Laut Herrn Hyfing befinden sich in diesem Schutzgebiet vergleichsweise mehr Ackerflächen.
Der Vorsitzende stellt den Antrag der FDP-Fraktion bezgl. der Änderung der Regelung des § 4 Abs. 3 Nr. 1 des Verordnungsentwurfes zur Abstimmung. Der Antrag wird mit 5 Ja Stimmen, 1 Nein Stimme und 3 Enthaltungen angenommen.
Sodann lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung des Antrages der FDP (in der Anlage 6 zur Vorlage aufzunehmen und beizufügen) abstimmen.