ALLRIS - Auszug

01.12.2020 - 13 Einwohnerfragestunde

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Verlaufsprotokoll

Zum Tagesordnungspunkt 9 werden Fragen gestellt. Ein Einwohner fragt, wann er eine Rückmeldung zu seiner Einwendung erhält und warum für Ausnahmegenehmigungen eine Gebühr erhoben wird. Dazu erhält er die Antwort, dass der Entwurf der Rückmeldung zusammen mit der betreffenden Einwendung in der Anlage 1 enthalten ist und die Rückmeldung versendet wird, nachdem der Kreistag zum Verordnungsentwurf einen Beschluss gefasst hat. Die Gebührenerhebung für Ausnahmegenehmigungen ist gesetzlich vorgegeben und Abgabebefreiungen kommen im Allgemeinen nicht in Betracht (Nachtrag: siehe Vorlage VO/2019/177 und KT-Beschluss vom 17.12.2019).

Zwei weitere Einwohner erkundigen sich nach der Gesprächsbereitschaft der Verwaltung, nach der Erforderlichkeit einer Schutzgebietsausweisung und nach den glichkeiten zur Verlegung der Schutzgebietsgrenze in einen Abstand von 200 m von den Ortschaften. Dazu wird die Antwort gegeben, dass die Verwaltung mehrfach persönlich und telefonisch gesprächsbereit gewesen ist und Kompromisse nur soweit möglich sind, wie dies mit den Vorgaben zur gesetzlichen Sicherung des FFH-Gebietes vereinbar ist. Außerdem ist nach den Änderungsmöglichkeiten der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses und nach der Erstattung des Schadens gefragt worden, der durch die Verhinderung einer weitergehenden Pferdehaltung entstehen kann. Dazu ist die Antwort gegeben worden, dass der Kreistag bei der Beschlussfassung nicht an die Empfehlung des Umweltausschusses gebunden ist und dass die Gewährung einer Entschädigung bei Beschränkungen des Eigentums infolge einer Schutzgebietsausweisung gesetzlich geregelt und im Einzelfall zu prüfen ist.