Herr Reiche stellt die Vorlage zusammenfassend vor. Er teilt mit, dass der Beschlussvorschlag um folgenden Satz erweitert werden soll:
„…Darüber hinaus soll ebenfalls eine stundengenaue Festsetzung der Kostenbeiträge in der Kindertagespflege erfolgen, wenn aufgrund landesrechtlicher Vorschriften und/oder im Landkreis geltender Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus-SARS-CoV-2 die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege im Rahmen einer Notbetreuung stattfindet und damit die Betreuung der Kinder nicht im gewährten Umfang erfolgen kann.“
Die Verwaltung möchte an dieser Stelle den wichtigen Faktor Kindertagespflege für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern sowie nachrangig auch über 3-jährigen Kindern würdigen, in dem man in dieser Zeit den Kindertagespflegepersonen weiterhin die vollumfängliche laufende Geldleistung gewährt und gegenüber den Eltern lediglich für tatsächlich in Anspruch genommene Betreuungsstunden einen Kostenbeitrag erhebt.
Weiterhin weist er nochmals darauf hin, dass in der Zeit vom 16.12.2020 – 07.03.2021 neben der festgelegten Notbetreuung in Großtagespflegestellen seitens des Kultusministeriums der Appell bestand, freiwillig auf die Betreuung in der Kindertagespflege zu verzichten. Man habe im ersten Satz des Beschlussvorschlages dennoch das I. Quartal 2021 gewählt, da dieses für die zuständige Sachbearbeitung eine erhebliche Erleichterung in der Bearbeitung bedeutet und der Zeitraum im Dezember 2020 sich ungefähr mit dem Zeitraum im März 2021 deckt.
Frau von Campe begrüßt die beabsichtigte Vorgehensweise und schlägt ergänzend im Hinblick auf die Handhabung im Bereich Kindertagesstätten vor, dass die Abfrage zur tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuungsstunden auch für künftige Szenarien, in denen lediglich eine Betreuung von Kindern im Rahmen einer Notbetreuung stattfindet, erfolgen sollte. Herr Reiche erwidert hierzu, dass er diesen Vorschlag befürwortet, in dem genannten Zeitraum aber zusätzlich der Appell des freiwilligen Betreuungsverzichtes bestand, sodass dies gesondert beschieden werden muss.
Es folgt die Abstimmung mit folgendem Ergebnis: