ALLRIS - Auszug

14.04.2021 - 9 Bericht der Verwaltung über wichtige Angelegenh...

Reduzieren

Verlaufsprotokoll

EKR Teske erörtert, dass ein Bericht zum Modellprojekt „Pooling Schulbegleitung“ erfolgt. Aufgrund der federführenden Bearbeitung und Zuständigkeit des Amtes 55 und dessen Angliederung an den Sozialausschuss ist der Jugendhilfeausschuss zwar nicht mehr an der Beschlussfassung zu beteiligen, da dieser sich aber vor Einführung des Amtes 55 in seiner Sitzung am 13.11.20219 mit der Angelegenheit befasst und die Empfehlung ausgesprochen hat, das Modellprojekt zu initiieren, soll über den Sachstand und die Notwendigkeit eines neuen Gremienbeschlusses informiert werden. Dies war auch von der Ausschussvorsitzenden gewünscht.

 

Aufgrund der zeitlichen Terminierungen der Sitzungen ist der Jugendhilfeausschuss das erste öffentlich tagende Gremien, dass über die Sachlage informiert wird. Der Sozialausschuss wird am 22.04.2021 über die Angelegenheit beraten und der Kreisausschuss am 27.04.2021 voraussichtlich einen Beschluss fassen.

Der Kreisausschuss hatte zunächst in seiner Sitzung am 26.11.2019 beschlossen, das Modellprojekt zum Schuljahr 2020/2021 an der Oberschule Ebstorf einzurichten. Pandemiebedingt musste der Beginn jedoch verschoben werden.

 

Im Rahmen der weiteren Planung zur Umsetzung des Modellprojektes haben sich jedoch einige notwendige Änderungen ergeben, sodass erneut über die Angelegenheit beraten und ein abweichender Beschluss gefasst werden soll. Die bisherigen Inhalte, die als Grundlage für die Einrichtung des Modellprojektes „Pooling Schulbegleitung“ dienten, bleiben jedoch unverändert.

 

Folgende Abweichungen sollen beschlossen werden:

 

1. Bisher war vorgesehen, dass die Schulbegleitungen beim Landkreis angestellt werden. Dies hätte zur Folge, dass mindestens 16 Personen zum Ende des Modellprojektes beim Landkreis beschäftigt sein werden. Daraus ergäbe sich aufgrund der Einbindung der Kräfte ein personalwirtschaftlicher Mehraufwand im Amt 55, der ohne personelle Aufstockung nicht zu leisten ist. Auch die Sicherstellung von Vertretungen in Ausfallzeiten kann durch den Landkreis nicht gewährleistet werden, da hierfür Personal auf Abruf vorzuhalten wäre. Es sind eine feste Kraft pro Klasse sowie eine „freie“ Kraft pro Jahrgang vorgesehen. Diese „freie“ Kraft steht für eine Vertretung in den Klassen jedoch nicht zur Verfügung, denn sie soll präventiv tätig sein.

Sofern eine der Schulbegleitungen ausfällt und ihre Tätigkeiten nicht anderweitig übernommen werden können, gerät das Modellprojekt ins Stocken. Die Durchführung kann nur dann erfolgreich sein, wenn ein gesichertes Konzept besteht, welches von den Eltern akzeptiert wird. Anderenfalls werden diese ihren Anspruch auf eine Einzelintegration einfordern.

 

Aus diesem Grund soll die Besetzung der Stellen der Schulbegleitungen durch einen freien Träger erfolgen. Dieser hat in der Regel bessere Chancen, entsprechendes Personal zu akquirieren und verfügt meist über einen Stamm an Springerkräften, die im Bedarfsfall kurzfristig Vertretungen übernehmen könnten.

 

Die Kostenkontrolle durch den Landkreis stellt sich aufgrund entsprechender vertraglicher Regelung auch bei einer Vergabe durch einen freien Träger nicht anders dar.

 

2. Es soll neben dem 5. Jahrgang auch der 6. Jahrgang mit einbezogen werden, da in beiden Jahrgängen eine hohe Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf vorhanden ist.

 

3. Sofern der Kreisausschuss den entsprechenden Beschluss fasst, muss die Vergabe an einen freien Träger aufgrund des Auftragswertes europaweit ausgeschrieben werden. In diesem Verfahren sind gewisse Fristen und Zeiträume einzuhalten, sodass ein Beginn des Modellprojektes zum kommenden Schuljahr 2021/2022 nicht möglich ist. Eine Realisierung soll daher zum Schuljahr 2022/2023 erfolgen. Von einer Einführung zum Halbjahr 2021 /2022 sollte nach Rücksprache mit der Oberschule Ebstorf abgesehen werden.

 

Die Oberschule Ebstorf ist insgesamt über die zu beschließenden Abweichungen und daraus resultierenden Verschiebungen informiert.

 

Fr. von Campe merkt an, dass man sich zu einem solchen Thema einen eigenen Tagesordnungspunkt gewünscht hätte, da diese Thematik wahrscheinlich auch noch andere Personen interessiert hätte. Zudem erfragt sie, ob sich die Zuständigkeit eines Gremiums so einfach ändern könne. EKR Teske erläutert hierzu, dass sich die Zuständigkeit des Fachausschusses danach richtet, welches Amt mit der Aufgabe betraut ist. Das Amt 55, welches für Schulbegleitungen zuständig ist, ist dem Sozialausschuss angegliedert. Daher kann die Angelegenheit nicht als eigener Tagesordnungspunkt in den Jugendhilfeausschuss gehen, da eine Beratung und Diskussion in diesem Ausschuss nicht mehr möglich ist. Im Sozialausschuss ist die Angelegenheit als eigenständiger Tagesordnungspunkt vorgesehen.