ALLRIS - Auszug

15.04.2021 - 6 Vorstellung des Managementplans für das FFH-Geb...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Verlaufsprotokoll

Fr. Johannes vom ausführenden Planungsbüro EGL führt anhand einer Power-Point-Präsentation die wesentlichen Schritte der Erarbeitung und der Ergebnisse des Managementplanes aus. Insbesondere auf die Kartierungen, Ziele und Maßnahmen des Managementplanes nimmt sie Bezug. Die Veröffentlichung des Planes ist für Ende Mai 2021 geplant. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite des LK Uelzen sowie im Geoportal des LK Lüneburg. Im Geoportal ist es flächengenau möglich, die Ergebnisse und Maßnahmenbeschreibungen einzusehen. Das geschätzte Finanzvolumen r die Umsetzung der Maßnahmen betgt ca. 9,55 Mio. Euro. Die jährlichen Kosten werden auf 360.000 Euro geschätzt. Die Kosten werden durch das Land und die EU jeweils nach Antragsbewilligung gefördert. Die KTA bedanken sich bei Fr. Johannes für den informativen Vortrag.

KTA Hyfing stellt die Frage, wie die Politik einbezogen wird und ob durch diese etwas verabschiedet werden müsse. Hr. Krügerhrt daraufhin aus, dass es sich um einen gesetzlichen Auftrag, der vom Landkreis im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen wird, handelt. Eine Beratung oder Verabschiedung des Planes durch die Kreispolitik ist nicht erforderlich. Der Managementplan ist behördenverbindlich, hat aber für die Eigentümer keine bindende Wirkung. Die Maßnahmen werden daher im Rahmen des gesetzlichen Auftrages wahrgenommen und in diesem Rahmen ohne vorherige Gremiumsbeschlüsse abgearbeitet.

Fr. Engelhardt ergänzt, dass die UNB in einer Findungsphase zur Umsetzung der Maßnahmen sei und derzeit alle Instrumente wie z.B. kreisübergreifende Kooperationen durch Ökostationen und Personalaufstockungen geprüft werden, da es sich um eine dauerhafte Aufgabe handelt, die einen Schwerpunkt der Arbeit der UNBen in Niedersachsen in den nächsten 15-20 Jahren einnehmen werde.

KTA Martens erkundigt sich nach den Möglichkeiten zur Vergrößerung der Fließgewässer und den rechtlichen Möglichkeiten in den Bereichen der Mühlen Medingen und Bohlsen. Eine Vergrößerung der Fläche der Fließgewässer, die den Kriterien der FFH-Richtlinie entsprechen und somit als FFH-Lebensraum einzustufen sind, sei lt. Fr. Johannes über strukturelle Aufwertungen und Umgestaltungsmaßnahmen der vorhandenen Gewässer möglich. Dafür sind im Einzelfall auch Flächenankäufe oder Flächentausche in der angrenzenden Aue erforderlich. Hr. Krüger ergänzt, dass im Bereich der Mühle Medingen bereits intensive Gespräche mit dem derzeitigen Eigentümer geführt werden und es möglich sein könnte, dass dort kurzfristig eine Lösung erreicht werden kann. Im Bereich der Mühle Bohlsen sei der Eigentümer sehr an der Herstellung der Durchgängigkeit interessiert und würde sich auch finanziell daran beteiligen.). Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.