ALLRIS - Auszug

16.06.2021 - 7 Offenes Klimaschutzbuch 2022 der SPD-Fraktion...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Verlaufsprotokoll

Herr Schrodt vom Gebäudemanagement trägt anhand der ausführlichen Vorlage vor. Er ergänzt, dass vom ursprünglichen Plan, das Konzept extern zu vergeben, abgesehen wurde und das eigene Personal vor Ort eingebunden wurde. Die „Gesamtauswertung nach Prioritäten wird erläutert: wenn man die ersten zwei Prioritäten (Beleuchtung - schlecht und älter als fünf Jahre) betrachtet, ergibt sich ein Handlungsbedarf von rund 1,5 Mio. €. Die Bestandserhebung sei in gutes Instrument, um bedarfsgerecht Haushaltsansätze zu bilden, und sie werde nun jährlich fortgeschrieben.

Der Vorsitzende KTA Ziplys hinterfragt die Finanzierung dieses Bedarfs. LBD Linke trägt vor, dass die Verwaltung beabsichtige, jährlich zusätzlich 250.000 €r die bauliche Unterhaltung der Liegenschaften speziell für Energieeffizienzertüchtigungen an den Beleuchtungsanlagen und einrichtungen im Haushalt zu veranschlagen. Herr KTA Dobslaw hält den Betrag bei dem Gesamtbedarf für zu gering. Auf Nachfrage von Herrn KTA Kohlmeyer nach der Höhe der finanziellen Einsparung durch die Modernisierung teilt Herr Schrodt mit, dass es hierüber keine gesonderte Ermittlung gibt, da diese nicht Bestandteil des politischen Auftrages war; hier sei der Fokus auf unterstellte CO2-Einsparung gelegt gewesen. Dies wird auch von KTA Dobslaw nochmal betont: es sei das Ziel der Bundespolitik und der Landkreis müsse hier ein Zeichen setzen.

Die Verwaltung erklärt, dass die Höhe der Unterhaltungsmittel vorrangig nach folgenden Faktoren abgeschätzt wurde:

-          Bauzeitfenster bei den Schulen nur in den Sommerferien

-          Personelle Kapazitäten im Gebäudemanagement für die Abwicklung

-          Begrenzte Verfügbarkeit von Fachfirmen

Es schließt sich eine angeregte Diskussion an. In diesem Zuge wird wieder auf die Gefahr des Blaulichtanteils in LED-Leuchten hingewiesen. Herr Schrodt stellt die Ergebnisse seiner Internetrecherche vor mit dem Schluss, dass es diverse Studien ohne eindeutige Empfehlungen gebe. Der Gesetzgeber selbst hat in der Arbeitsschutzverordnung nichts dazu geregelt. Letztlich gebe es zurzeit auch keine Alternative in der Lampentechnologie.

r die Haushaltsberatungen sagt die Verwaltung zu, durch das Gebäudemanagement ergänzend die Höhe der Einsparpotentiale bei den Stromkosten bei der Umstellung auf LED-Beleuchtung abschätzen zu lassen, nach Möglichkeit getrennt nach Prioritätsklassen.

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Anlagen zur Vorlage