Frau Hirschberg stellt die Vorlage zusammenfassend vor und erläutert, dass die Angelegenheit im Rahmen der letzten Ausschusssitzung angesprochen wurde. Die Verwaltung habe sich der Thematik angenommen und entschieden, zum 01.01.2021 zumindest den Stundensatz der Förderleistung und des Sachaufwandes zu erhöhen. Dadurch wünsche man sich im Hinblick auf den kontinuierlich steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen für unter 3-Jährige eine Steigerung der Attraktivität der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson.
Frau Zobel erkundigt sich, warum man für die sog. Kinderfrauen, die Kinder im Haushalt der Erziehungsberechtigten betreuen, die Förderung lediglich auf die Förderleistung zzgl. Fahrtkosten beschränke und eine Erstattung des Sachaufwands ausschließe. Dies könne dazu führen, dass für eine Kinderbetreuung im eigenen Haushalt keine Personen mehr zur Verfügung stehen könnten, zumal die Erziehungsberechtigten den vollen Kostenbeitrag leisten müssen. Ebenfalls sei der Zeitraum der Eingewöhnungsphase zu kurz gewählt. Fr. Hirschberg antwortet, dass es sich bei der aktuellen Änderung lediglich um die Erhöhung der Stundensätze handele und die bisherigen Festlegungen so beibehalten wurden. Im Rahmen der vollumfänglichen Anpassung der Satzung und Richtlinie, die voraussichtlich im Frühjahr 2021 dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt werde, hätte man für die Eingewöhnung eine Anpassung vorgenommen. Die Thematik bezüglich der Kinderfrauen werde man in diesem Zusammenhang intern nochmal zur Sprache bringen und ggf. ebenfalls anpassen. Es folgt die Abstimmung mit folgendem Ergebnis: