ALLRIS - Auszug

15.12.2020 - 9 Operative Ziele für den Haushalt 2021

Beschluss:
geändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Landrat Dr. Blume weist ergänzend darauf hin, dass die Pandemie erhebliche Kräfte binde. Zzt. seien 90 Mitarbeiter des Landkreises im Gesundheitsamt (GSA) und im Krisenstab des Landkreises ganz oder teilweise gebunden, manche nichtpflichtige Aufgabe müsse deshalb verschoben werden. Man gehe deshalb davon aus, dass voraussichtlich nicht alle Ziele wie geplant umgesetzt werden können.

KTA Hyfing von der FDP-Fraktion weist darauf hin, dass von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ein fast gleichlautender Antrag hinsichtlich des Erhalts der Jugendfreizeitstätten gestellt worden sei. Als ausgebildeter Jugendgruppenleiter werbe er dafür, dass die Jugendfreizeitstätten im Landkreis erhalten bleiben. Folge man dem Vorschlag des Kreisausschusses, würde die Jugendfreizeitstätte mit dem schlechtesten Kosten-/Nutzenfaktor erhalten bleiben. Es seien vergleichsweise geringe Summen, welche für den Unterhalt der Einrichtungen aufgewendet werden müssten, um Jugendarbeit vor Ort zu leisten. Sportplatz, Freibad und Bahnhof zur An- und Abreise in Wieren seien attraktiv für Jugendfreizeitlager. Es sollte die Aufgabe des Landkreises sein, diese Einrichtungen zu unterstützen selbstverständlich gehöre auch ein gutes Konzept dazu.

KTA Jordan beantragt für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen eine getrennte Abstimmung des Ziels 21 (Jugendfreizeitstätten) und über den Antrag seiner Fraktion, Lebensmittelüberwachung in die operativen Ziele aufzunehmen. KTA Jordan unterstreicht die Wichtigkeit der Organisationen, die Jugendarbeit leisten diese sollten unterstützt werden. Mit guten Konzepten könnten die Betriebskosten annähernd gedeckt werden die Instandsetzung vorausgesetzt. Die Schließung des Zeltlagers in Wieren sei hier das falsche Zeichen. Seine Fraktion beantrage deshalb die Sanierung und Weiterführung der Einrichtung in Wieren ebenso wie in Oldenstadt.

KTA Weichsel spricht sich für die CDU-Fraktion dafür aus, von drei Einrichtungen nur die in Oldenstadt zu erhalten, denn es würden nicht alle gebraucht. Es sei richtig, dass die Kostensituation in Wieren positiver sei als in Oldenstadt, jedoch würde die Einrichtung hauptsächlich von Jugendlichen außerhalb des Landkreises Uelzen genutzt und dies auch nur in den Sommermonaten. KTA Weichsel unterstützt allerdings die Forderung nach guten Nutzungskonzepten.

KTA Dobslaw äert für die SPD-Fraktion Unverständnis über das anscheinend neue Interesse der Grünen am Zeltlager in Wieren. Die Belegungszahlen dort seien äerst schlecht, die von KTA Hyfing vorgetragene Attraktivität scheint also doch eher dürftig. Ein gutes Konzept sei in jeder Hinsicht sinnvoll. Es gebe in Wieren bereits konkrete Nachnutzungsideen. Aus Bruchtorf hingegen gebe es bis heute keinerlei Rückmeldungen.

Der Vorsitzende lässt über den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen abstimmen, die Jugendfreizeiteinrichtungen in Wieren und Oldenstadt zu sanieren und weiterzuführen:

Abstimmungsergebnis Weiterführung der Jugendfreizeiteinrichtungen Wieren und Oldenstadt:

Ja:

9

Nein:

22

Enthaltungen:

4

 

Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.

 

Der Vorsitzende lässt anschließend über den Beschlussvorschlag des Kreisausschusses abstimmen. Landrat Dr. Blume regt an, einen leicht angepassten Beschlusstext zu Grund zu legen, um mehr Flexibilität zu erreichen:

1. Die Jugendbildungsstätte Oldenstadt wird saniert und fortgeführt. Ein entsprechendes Nutzungskonzept wird erstellt.

2. Der Zeltplatz in Wieren wird nicht weiter betrieben. Der Gemeinde Wrestedt werden bei einvernehmlicher Beendigung des Pachtvertrages bis zu 300.000 €r die Deckung ungedeckter Kosten der Sanierung des Vereinsheims zur Verfügung gestellt. Diese können verwendet werden für die Deckung ungedeckter Kosten bzw. Investitionsbedarfe für Sanierung bzw. Neubau des Vereinsheims und/oder Maßnahmen, den jetzigen Zeltplatz betreffend.

Abstimmungsergebnis:

Ja:

26

Nein:

6

Enthaltungen:

3

 

Der Beschlussvorschlag zum Ziel Nr. 21 ist damit angenommen.

 

KTA Jordan wirbt namens der Fraktion Bündnis/Die Grünenr die Aufnahme von Lebensmittelkontrollen in die Operativen Ziele. Dies sei ein aktiver Beitrag zur Gesundheitsfürsorge. Eine Zielvorgabe von 80 % der durchzuführenden Kontrollen erscheine seiner Fraktion als ein sinnvolles Ziel. Landrat Dr. Blumehrt hierzu aus, dass die vom Land vorgegebene Quote an Kontrollen geleistet und damit den Vorgaben entsprechend gearbeitet werde. Für darüber hinaus gehende freiwillige Leistungen bliebe im Kontext der vorhandenen Ressourcen kein Raum; im Übrigen sei nach seiner Kenntnis eine Überarbeitung der einschlägigen Regelwerke im Fluss, das Ergebnis bleibe abzuwarten. Sollten sich hieraus geänderte Anforderungen ergeben, wird die Verwaltung dies zu gegebener Zeit aufgreifen.

Der Vorsitzende Dr. Graf lässt über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen abstimmen:

Abstimmungsergebnis zusätzliches Ziel „Lebensmittelkontrollen“:

Ja:

9

Nein:

22

Enthaltungen:

5

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

Der Vorsitzende lässt anschließend über die Operativen Ziele insgesamt abstimmen:

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

27

Nein:

8

Enthaltungen:

1

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt die operativen Ziele für den HH 2021 entsprechend der Anlage ‚Operative Ziele 2021 für den HH 2021 Stand nach KA 08.12.2020“ mit der oben angeregten Änderung bzgl. Ziffer 21.

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Anlagen zur Vorlage