ALLRIS - Auszug

24.06.2020 - 6 Sondersatzung des Landkreises Uelzen zur Förder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verlaufsprotokoll

Frau Worm stellt die Vorlage nochmals zusammenfassend vor.

 

Herr Teske führt hinsichtlich der ausstehenden Entscheidung zu den Kostenbeiträgen aus, dass im Zeitraum der Betriebsschließung erlaubnispflichtiger Kindertagespflege lediglich 58 Kinder im Rahmen der Notbetreuung häufig nur ein paar Stunden an wenigen Tagen betreut wurden. Zudem rechnet die Verwaltung aufgrund der wirtschaftlichen Einbußen durch die Corona-Pandemie mit einer erhöhten Anzahl von Minderungsanträgen.

 

Die Höhe der Einnahmen für die Notbetreuung der 58 Kinder im Zeitraum vom 01.04.2020 – 31.05.2020 beliefe sich ohne Minderungsanträge auf ca. 22.000,00 €. Es sei aber in jedem Fall davon auszugehen, dass sich dieser Betrag aufgrund entsprechender Antragstellungen der Eltern noch erheblich reduziert.

 

Darüber hinaus sei es eine Gerechtigkeitsfrage, die Eltern, die für Ihre Kinder eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, nicht anders zu behandeln als die Eltern, die aufgrund des angedachten Verzichts auf die Erhebung von Kostenbeiträgen im Zeitraum vom 01.04.2020 – 31.05.2020 keinen Kostenbeitrag zahlen müssen. Diese Eltern vom Verzicht auszunehmen würde ein Gefühl der Unfairness hervorrufen, zumal die Kriterien für die Inanspruchnahme der Notbetreuung sehr streng formuliert waren und die Eltern damit bereits vor einige Herausforderungen gestellt habe.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, die als Anlage 1 beigefügte Sondersatzung des Landkreises Uelzen über die Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege im Rahmen der COVID-19 Pandemie (Sondersatzung Kindertagespflege COVID-19) zu beschließen.