ALLRIS - Auszug

11.11.2020 - 10 Haushaltsberatung 2021

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Verlaufsprotokoll

 Herr Lühring macht eine kurze Einführung zum Gesamthaushalt des Landkreises Uelzen sowie zum Teilhaushalt des Jugendamtes.

 

Anschließend stellt er das Produkt 051-01 „Unterhaltsvorschuss“ vor. Das operative Ziel „monatliche Abrechnung der Unterhaltsvorschussbeiträge mit dem Land“ bleibt auch in 2021 bestehen, ebenso das Ziel „die organisatorische Umstrukturierung durch Trennung von Auszahlung und Rückholung im Bereich Unterhaltsvorschuss ist umgesetzt“.  Auf Nachfrage teilt Frau Hirschberg mit, dass die Rückholquote bei den unterhaltspflichtigen Personen bei ca. 17 % liegt. Dieser niedrige Prozentsatz sei jedoch nicht ungewöhnlich, da ein großer Anteil der Unterhaltspflichtigen aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als nicht leistungsfähig anzusehen ist. Unter dem Posten Kostenerstattungen und Kostenumlagen mit einem Ansatz von 2.880.000,00 € sind die Erträge zu fassen, die das Land für gewährte Unterhaltsvorschussleistungen erstattet.

 

Im Produkt 051-02 „rderung von Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege“ ergeben sich die sonstigen Transfererträge in Höhe von 600.000,00 € größtenteils aus den Kostenbeiträgen für die Förderung von Kindertagespflege von Kindern unter drei Jahre. Der Posten Zuwendungen und Umlagen sieht für 2021 Erträge in Höhe von 1.747.200,00 € vor. Hierbei handelt es sich u.a. um Projektförderungen durch Land und Bund. Es sind 148.200,00 €r das Projekt „Kita-Einstieg“ sowie 500.000,00 €r das Projekt „Qualität in Kitas“ vorgesehen. Zudem werden 255.000,00 € als besondere Finanzhilfe gem. § 18a KiTaG bereitgestellt. Hierbei handelt es sich um eine Ausgleichszahlung des Landes r die Sicherstellung der alltagsintegrierten Förderung sprachlicher Kompetenz durch die Kindertageseinrichtungen (Sprachförderung). Unter die Transferaufwendungen fallen neben den dargestellten Vorabdotierungen die Aufwendungen für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege sowie die Bezuschussung des Kindertagespflegebüros.

 

Im Finanzhaushalt ist im vorliegenden Entwurf für die Investitionskostenzuschüsse an die Gemeinden für den Neubau/ Umbau oder Erweiterung von Kindergärtenr 2021 ein Ansatz in Höhe von 1.000.000,00 € vorgesehen. Hierbei handelt sich um geplante Investitionsmaßnahmen der Hansestadt Uelzen betreffend die Kita Wunderland, der Gemeinde Bienenbüttel zur Anschaffung eines Bauwagens für den Kinderhof Steddorf sowie der Samtgemeinde Aue für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Wrestedt und Bad Bodenteich.

 

r das Produkt 051-03 „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ sind im Bereich der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen 321.000,00 € angesetzt, hierunter fallen die ESF-Fördermittel r die Projekte „JUSTIQ“ in Höhe von 161.000,00 € und „PACE“ in Höhe von 160.000,00 €. Hieraus resultiert auch die Steigerung der ordentlichen Erträge insgesamt. Die Höhe der einzelnen Zuwendungen, die durch den Landkreis Uelzen letztlich ausgezahlt werden, sind der Übersicht Vorabdotierungen zu entnehmen. Die Erhöhung der Transferaufwendungen von 680.800,00 € im Vorjahr auf 767.800,00 €r 2021 ist wesentlich durch die Erhöhung des Ansatzes des Sachkontos „Kosten für den Besuch der sozialpädagogisch-begleitenden Berufsorientierungs-Stufe“ um 80.000.00 € begründet.

 

Weiterhin wird von Herrn Lühring das Produkt 051-04 „rderung der Erziehung in der Familie, Hilfe zur Erziehung“ vorgestellt. Die Steigerung im Ertragshaushalt bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen resultiert u.a. aus der Wiedereingliederung der Inklusionspauschale in Höhe von 55.000,00 € in den Teilhaushalt 51, die im letzten Haushaltsjahr fälschlicherweise dem Teilhaushalt 55 zugeordnet wurde. Hinsichtlich des niedrigeren Ansatzes des Postens Kostenerstattungen und Kostenumlagen auch in der mittelfristigen Planung sind hier geringere Erstattungsbeträge vom Land betreffend die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) geplant, was an den sich generell reduzierenden Fallzahlen liegt. Entsprechend sind die Aufwendungen in diesem Bereich auch niedriger angesetzt.

 

Unter den Posten Transferaufwendungen sind u.a. die Ausgaben für die Hilfen zu Erziehung nach § 19 (Eltern-Kind-Einrichtung), § 31 (Sozialpädagogische Familienhilfe) § 33 (Vollzeitpflege) § 34 (Heimerziehung) und Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII zu fassen. Insbesondere wurden die Ansätze für die Unterbringung in einer Eltern-Kind-Einrichtung um 200.000,00 €, für die sozialpädagogische Familienhilfe um 80.000,00 € sowie Heimerziehung um 1.000.000,00 € erhöht. Dies ist durch Fallzahlsteigerungen sowie neue Leistungsvereinbarungen mit den freien Jugendhilfeträgern begründet. Ebenfalls wurde der Ansatz für Maßnahmen nach § 32 SGB VIII (Erziehung in einer Tagesgruppe) um 310.000,00 € erhöht. KTA Hyfing erkundigt sich hinsichtlich der Außenstände, die das Jugendamt gegenüber anderen hat, ob diesbezüglich schon Eigenschaden wegen Verjährung angemeldet werden musste. Aus anderen Jugendämtern sei ihm bekannt, dass dies aufgrund nicht turnusmäßiger Abrechnungen mit dem Land betreffend die UMAs schon vorgekommen sei. Herr Lühring erwidert, dass die Forderungen gegenüber den Eltern durch das Amt 20 geltend gemacht werden. Zudem erfolgt durch das Fachamt eine regelmäßige Abrechnung mit dem Land betreffend die Erstattung für die UMAs.

 

Frau Hirschberg erörtert zu dem aus 2020 übernommenen operativen Ziel des Produktes 051-04, dass es sich um ein präventives Angebot handelt, dass bereits im Vorfeld eine mögliche Überforderung von Eltern verhindern soll. Coronabedingt konnten die Termine in 2020 jedoch nicht wie geplant stattfinden.

 

Im Produkt 051-05 „Beistandschaften, Amtspflegschaften und -vormundschaften, Beurkundungen“ gibt es lediglich Aufwendungen und keine Erträge.  Die Steigerung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen auf 12.000,00 € resultiert aus einem höheren Fortbildungsbedarf.

 

r das Produkt 51-06 „Einrichtungen der Jugendarbeit“ wurden die neuen operativen Ziele für das Jahr 2021 bereits unter TOP 7 vorgeschlagen.

 

Herr Lühring erläutert zu den ordentlichen Erträgen, dass aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen für die Erhebung der Entgelte der Einrichtungen die Benutzungsgebühr für die Jugendbildungsstätte Oldenstadt unter die öffentlich-rechtlichen Entgelte und die Einnahmen aus der Vermietung des Jugendheims Bruchdorf und des Jugendzeltplatzes Wieren unter die privatrechtlichen Entgelte fallen.

 

Bei den Abschreibungen in Höhe von 1.300,00 € handelt es sich um Aufwendungen aufgrund des gewährten Investitionskostenzuschusses für das Jugendzentrum BAXX in Uelzen.

 

Im Hinblick auf die der Sitzungsmappe beigefügten Zuschussanträge teilt die Protokollführerin mit, dass diese bereits im Haushaltsentwurf enthalten sind und lediglich der Information dienen.