Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Ausweisung des Naturschutzgebiets „Oberer Gosebach“ entsprechend dem beigefügten Verordnungsentwurf (Anlage 7 zur Vorlage) einschließlich der Übersichtskarte (Anlage 5 zur Vorlage) und der maßgeblichen Karte (Anlage 6 zur Vorlage). Die Abwägung der Einwendungen aus dem öffentlichen Verfahren (Anlage 1 zur Vorlage) wird zur Kenntnis genommen..