ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/090

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter des Senats für Flurbereinigung bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg endet am 09.Juni 2016. Die neue Amtszeit läuft vom 10.Juni 2016 bis zum 9. Juni 2021.

Zur Vorbereitung der Neuwahl der ehrenamtlichen Richter des Senats für Flurbereinigung bittet der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, ihm bis spätestens zum 15. März 2016 einen Wahlvorschlag (1 Person) zu benennen. Dabei geht der Präsident des Oberverwaltungsgerichts davon aus, dass der vom Niedersächsischen Landtag bestellte Wahlausschuss die Anzahl der vorzuschlagenden Personen entsprechend festsetzen wird.

 

Vorgeschlagen werden kann nur eine Person, die den Vorschriften der §§ 20 bis 23 der Verwaltungsgerichtsordnung (Anlage) genügt. Sie muss außerdem nach § 139 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes sein und besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft haben. Obwohl gegen die Wahl einer Altenteilerin / eines Altenteilers nach dem Wortlaut des § 139 Abs. 3 FlurbG keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, bittet der Präsident des Oberverwaltungsgerichts darum, wegen der Dauer der Amtszeit nach Möglichkeit davon abzusehen, eine Altenteilerin / einen Altenteiler vorzuschlagen.

Ebenso bittet er darum, sich zu vergewissern, dass die/der Vorgeschlagenen auch bereit ist, das Amt anzunehmen.

 

Der Wahlvorschlag bedarf einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Kreistages.

 

Zur noch laufenden Amtsperiode wurde der Landwirt Herr Eckhard Schulz, Immenhof 1, 29593 Schwienau vorgeschlagen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Vorschlag der Verwaltung entfällt. Die Wahl ist Angelegenheit des Kreistages.

 

 

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Anlagen

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