Berufung eines Elternvertreters aus dem berufsbildenden Bereich für den Schulausschuss des Landkreises Uelzen
Nach bisheriger Rechtslage gehörte dem Schulausschuss des Landkreises lediglich ein Elternvertreter an. Durch die Änderung des niedersächsischen Schulgesetzes zum 01.08.2015 gehören den kommunalen Schulausschüssen, die auch für berufsbildende Schulen zuständig sind, nunmehr zwei Elternvertreter an, davon ein Vertreter/eine Vertreterin aus dem berufsbildenden Bereich. Auf Grund dieser Gesetzesänderung ist ein weiterer Elternvertreter zu berufen. Gem. § 110 Abs. 4 des Schulgesetzes beruft der Kreistag die Mitglieder des Schulausschusses auf Vorschlag der jeweiligen Gruppe. Vorschlagsberechtigt ist der Kreiselternrat. Dieser hat Frau Angelika Baars (BBS I) als Elternvertreterin für den berufsbildenden Bereich vorgeschlagen sowie Herrn Henning Büsch (BBS II) als ihren Stellvertreter. Der Vorschlag ist bindend.
Der Kreisausschuss beschließt, dem Kreistag vorzuschlagen, Frau Angelika Baars als Elternvertreterin für die Berufsschulen in den Schulausschuss zu berufen, als Ersatzmitglied wird Herr Henning Büsch berufen.