ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/147

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gem. § 6 der Satzung der Bürgerstiftung für den Landkreis Uelzen besteht der Stiftungsvorstand aus fünf Personen. Davon werden drei Personen vom Kreistag des Landkreises Uelzen für die Dauer seiner Wahlperiode gewählt. Unter den gewählten Mitgliedern muss sich der Hauptverwaltungsbeamte befinden. Somit verbleiben noch zwei zu benennende Mitglieder des Stiftungsvorstandes durch den Kreistag.

Neben dem Landrat sind folgende weitere vom Kreistag benannte Mitglieder des Stiftungsvorstandes:

 

Herrn Horst Eckert (CDU-FDP-RRP)

Frau Sylvia Meier (SPD)

 

Herr Eckert hat mitgeteilt, dass er sein Amt im Vorstand der Bürgerstiftung nicht bis zum Ablauf der Wahlperiode ausführen möchte und dieses zum 31.12.2015 niederlegt.

 

Gem. § 6 Abs. 1 S. 7 führen Mitglieder des Stiftungsvorstandes ihr Amt bis zur Wahl eines Nachfolgers fort.

 

Somit muss der Kreistag für die Dauer vom 01.01.2016 bis zum Ende der Wahlperiode im Jahr 2016 einen Nachfolger für Herrn Eckert benennen.

 

Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Kreistag steht der CDU-FDP-RRP Gruppe ein Vorschlagsrecht zu.

 

Die abschließende Beschlussfassung obliegt dem Kreistag.

 

 

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Beschlussvorschlag

Entfällt.

 

 

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