ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/163

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bis zum 31.12.2013 war bzgl. der ortsüblichen Bekanntmachung von Sitzungen der Kreisgremien Folgendes geregelt:

 

(1) Es werden verkündet bzw. bekannt gemacht:

4.  sonstige Bekanntmachungen in der im Einzelfall zweckmäßigen Weise. Zeit

und Ort der Sitzungen des Kreistages sowie die Tagesordnungen werden in der „Allgemeinen Zeitung der Lüneburger Heide“ veröffentlicht.

 

Zum 01.01.2014 wurde die Hauptsatzung geändert. Ziel der Änderung war insbesondere die Bekanntmachung der Tagesordnungen auch von nichtöffentlichen Sitzungen. So fasste der Kreistag am 17.12.2013 die Hauptsatzung hinsichtlich der ortsüblichen Bekanntmachung wie folgt neu:

 

4. Zeit, Ort und Tagesordnung einer jeden öffentlichen oder nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages, des Kreisausschusses, der Ausschüsse des Kreistages, der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften, der Betriebsausschüsse der Eigenbetriebe und des Beirates für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Uelzen im Internet im „Kreistags- und Bürgerinformationssystem des Landkreises Uelzen“ sowie darüber hinaus Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Kreistages in der „Allgemeinen Zeitung der Lüneburger Heide“,

 

Auf die Vorlagen 2013/100 und 2013/100-1 wird verwiesen.

Festzustellen ist, dass sowohl nach der bis zum 31.12.2013 maßgeblichen Regelung als auch nach der neuen Regelung eine Bekanntmachung in der „Allgemeine Zeitung der Lüneburger Heide“ (AZ) nur für die öffentlichen Sitzungen des Kreistags vorgesehen war bzw. ist, nicht jedoch für öffentliche Sitzungen anderer Gremien.

 

Gleichwohl war es Praxis, auch die Tagesordnungen öffentlicher Sitzungen anderer Kreisgremien in der AZ bekannt zu machen. Dies soll nun, so der Wille des Kreisausschuses, in der Hauptsatzung seinen Niederschlag finden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, die Hauptsatzung vom 13.12.2011 entsprechend der Anlage 1 zu ändern.

 

 

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Anlagen

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