ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage-AWB - VO/2016/167

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Anlieferungsgebühren für Wertstoffhof Oldenstadt

 

Derzeit baut der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen auf dem Betriebshof Oldenstadt einen Wertstoffhof einschließlich Schadstofflager. Die Eröffnung ist im Sommer 2016 geplant. Einwohner und Kleingewerbetreibende des Landkreises Uelzen können mit der Inbetriebnahme der Einrichtung Kleinabfallmengen selbst anliefern. Die Selbstanlieferung von Wertstoffen wie z.B. Altpapier, Altmetall, Elektroaltgeräte, Altglas und Altkleider ist gebührenfrei. Mit den genannten Wertstoffen können Verwertungserlöse erzielt werden, die den Gebührenhaushalt entlasten. Für die Anlieferung von Sperrmüll, Bauschutt, Baumisch-abfällen, Grünabfall, Altholz, Restmüll und anderen Abfallfraktionen wird eine Gebühr erhoben. Der Wertstoffhof verfügt nicht über eine Waage wie am Entsorgungszentrum Borg. Die Abrechnung der angelieferten Abfälle erfolgt nach Volumen. Bei der Berechnung der Annahmegebühren für den Wertstoffhof Oldenstadt wurden die seit dem 1.1.2016 geltenden Anlieferungsgebühren am Entsorgungszentrum Borg zugrunde gelegt und unter Zuhilfe-nahme des spezifischen Gewichts der Abfallstoffe eine Volumengebühr ermittelt.

Zusätzlich zu den bereits in der Abfallsatzung bestehenden Gebühren für Sonderleistungen für die Anlieferung von Altreifen und Sonderabfällen (Altöl, Ölfilter, Kfz-Bleiakkumulatoren, Altölbehälter, Binderfarben), die unverändert bestehen bleiben, ergeben sich folgende Anlieferungsgebühren für den Wertstoffhof:

 

 

 

Abfallart

Mindestgebühr bei Anlieferung je angefangenen m3 bzw. ¼ m3 in EURO

Bauschutt: Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik

10,00 je 0,25 m3

Holz, unbelastet (AI bis AIII)

7,00 je m3

Holz, schadstoffbelastet (AIV)

19,00 je m3

Bodenaushub: Boden und Steine, unbelastet

10,00 je 0,25 m3

gemischte Bau- und Abbruchabfälle (Baumischabfälle)

19,00 je m3

Grünabfälle

4,00 je m3

Gemischte Siedlungsabfälle

19,00 je m3

Sperrmüll

19,00 je m3

 

Analog den Regelungen im Entsorgungszentrum Borg (Pauschalgebühr bei Anlieferung von Abfällen bis unter 200 kg) wird die o.g. Mindestgebühr auch dann berechnet, wenn weniger als die angegebene Menge angeliefert werden. Bei gebührenpflichtigen Mehrmengen von bis zu maximal 3 m3 pro Anlieferung wird je angefangener Mehrmenge immer die Mindestgebühr berechnet.

 

2. Gebühr für Sonderleistungen: Bioabfallbehälter 660 l auf Abruf

 

Mit der Anpassung der Abfallgebühren zum 1.1.2016 (siehe VO 2015/094) erfolgte u.a. auch eine Anpassung der Sondergebühren für die Abfuhr von Restabfallbehältern auf besondere Anforderung. In der Entsorgungspraxis fragen die Kunden zur Gartensaison nach einem größeren Abfallbehältnis für Bioabfälle aus dem Garten nach. Vor diesem Hintergrund wurde die Gebühr für die Abfuhr von einem Bioabfallbehälter mit einem Volumen von 660 l auf Abruf kalkuliert. Bei der Kalkulation der Sondergebühr wurden die Grundlagen der Gebührenkalkulation 2016 bis 2018 zugrunde gelegt:

 

Gebühr für Bioabfallbehälter mit 660 l Füllraum je Entleerung

22,00 €

 

3. Anlieferungsgebühren für Entsorgungszentrum Borg: ölverunreinigter Boden

 

Ergänzend zu den geltenden Annahmebedingungen für unbelasteten und mit gefährlichen Stoffen belasteten Boden, der in der Deponie Borg eingelagert wird, ist für ölverunreinigter Boden eine separate Annahmegebühr zu erheben. Mit der Gebühr wird der höhere Aufwand für Zwischenlagerung, Transport zur Bodenbehandlungsanlage und Behandlung der ölverunreinigten Boden durch Dritte gedeckt.

 

Abfallart

Gebühr je Gewichtstonne in EURO

Gebühr bei Anlieferung bis unter 200 kg in EURO

Boden, ölverunreinigt

100,00

              10,00

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag zu empfehlen, die in der Anlage 2 aufgeführten Abfallgebührensätze durch Änderung der 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen vom 29.03.2011 (siehe Vorlage VO/2016/168) festzusetzen.

 

 

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Anlagen

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