ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/2016/172

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Beteiligungsbericht ist gem. § 151 NKomVG zu erstellen. Die Kommune soll damit die Lage ihrer Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform und derjenigen an denen sie beteiligt ist, sowie die ihrer kommunalen Anstalten darstellen und jährlich fortschreiben. Mit den konkreten Angaben im Beteiligungsbericht sollen der Vertretung, der Kommunalaufsicht und der Öffentlichkeit verwertbare Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Der Beteiligungsbericht ist Anlage zum Haushaltsplan.

 

 

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Anlagen

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