ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/181

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach dem Gesellschaftsvertrag der Kurgesellschaft Bevensen hat der Aufsichtsrat 12 Mitglieder, von denen der Landkreis sieben und die Stadt Bad Bevensen fünf entsenden. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt drei Jahre; jeweils zum 31.10. eines jeden Jahres scheidet ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder aus. Über die dann frei werdenden Sitze entscheidet der Gesellschafter, der die ausscheidenden Mitglieder entsandt hat.

Gegenwärtig sind für den Gesellschafter Landkreis Uelzen, neben dem Landrat, folgende Kreistagsabgeordnete Mitglieder des Aufsichtsrates:

 

Bis 31.10.2016:            KTA Christian Mocek            (CDU/FDP/RRP-Gruppe)

                                     KTA Hans-Jürgen Stöcks     (CDU/FDP/RRP-Gruppe)

Bis 31.10.2017:            KTA Martin Oesterley           (CDU/FDP/RRP-Gruppe)

                                     KTA Jacques Voigtländer     (SPD)

Bis 31.10.2018             KTA Jürgen Hinrichs             (SPD)

                                     KTA Martin Feller                  (Die Grünen/Bündnis Zukunft)

 

Somit sind für die Amtszeit vom 01.11.2015 bis 31.10.2018 zwei Aufsichtsratsmitglieder neu zu bestimmen.

Da der Landrat geborenes Mitglied des Aufsichtsrates ist, ist das Verfahren Hare-Niemeyer auf die übrigen sechs Aufsichtsratssitze anzuwenden. Danach steht der CDU/FDP/RRP-Gruppe das Vorschlagsrecht für drei Sitze, der SPD-Fraktion für zwei Sitze und der Gruppe Die Grünen/Bündnis Zukunft für einen Sitz zu.

Die nach dem Gesellschaftsvertrag weiter laufenden Mandate sind anzurechnen, also für die CDU/FDP/RRP-Gruppe ein Mandat, für die SPD zwei Mandate und für Die Grünen/Bündnis Zukunft ein Mandat

Daraus ergibt sich, dass der CDU/FDP/RRP-Gruppe das Benennungsrecht für zwei Sitze zusteht.

 

Den Beschluss über die Ausübung des Vorschlagsrecht muss der Kreistag fassen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Entfällt

 

 

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