ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/199

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Verwaltungsrat der gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg hat in seiner Sitzung am 07.04.2016 über den Jahresabschluss beraten und diesen einstimmig unter Gremienvorbehalt festgestellt. Gem. § 6 Abs. 3 S. 2 i.V.m. S. 1 lit. d der Satzung unterliegt dieser Beschluss der Zustimmung des Hauptorganes der jeweiligen Träger.

 

Der Jahresabschluss der gemeinsamen kommunalen Anstalt für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) a.F., i.V.m. dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) aufgestellt.

 

In der Ergebnisrechnung wird für das Geschäftsjahr 2010 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 125.538,40 € ausgewiesen. Dieser setzt sich aus dem ordentlichen Ergebnis -79.418,73 € und dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von -46.119,67 € zusammen.

Der Jahresfehlbertrag wurde ausschließlich im Kontenkreis des Mandanten Stadt Uelzen erwirtschaftet.

Zum Abrechnungstag 31.12.2010 betrug die Bilanzsumme 30.323.706,13 €.

 

Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH, Dammtorstraße 12, 20354 Hamburg geprüft. Die Beauftragung dieser Gesellschaft erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg.

 

Auf Seite 14 des Prüfberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird der gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Dieser ist als Anlage 1 beigefügt.

Das zuständige Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg führt in seinem Bestätigungsvermerk aus, dass keine ergänzenden Bemerkungen zum Prüfbericht getroffen werden.

 

Anzumerken ist noch, dass der Landkreis Uelzen im Jahr 2010 noch nicht Mitglied des Gebäudemanagements war. Jedoch sieht die derzeitige Satzung keinerlei Ausnahmen -etwa in Gestalt einer Übergangsregelung- diesbezüglich vor. Damit der Jahresabschluss 2010 rechtssicher festgestellt werden kann, bedarf es auch einer Zustimmung des Hauptorganes des Landkreises Uelzen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Entscheidung des Verwaltungsrates in der Verwaltungsratssitzung vom 07.04.2016 – den Jahresabschluss 2010 der gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg in der vorgelegten Form festzustellen, den im Jahresabschluss 2010 der gAöR-GM ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von -125.538,40 Euro auf die neue Rechnung vorzutragen und den Vorstand gem. § 129 Abs. 1 NKomVG zu entlasten – zuzustimmen.

 

 

 

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Anlagen

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