ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/207

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende bilden die Agentur für Arbeit Uelzen und der Landkreis Uelzen zum 01.01.2012 eine gemeinsame Einrichtung; diese führt den Namen Jobcenter Landkreis Uelzen.

Die gemeinsame Einrichtung hat eine Trägerversammlung. In der Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten (§ 44c Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB II).

Es ist vereinbart, dass die Träger des Jobcenters Landkreis Uelzen gemäß § 44c SGB II je drei Mitglieder in die Trägerversammlung entsenden. Für diese Mitglieder werden drei Stellvertreter benannt.

Folgende Kreistagsabgesordnete sind – neben LKVD Heinisch – als Mitglieder in der Träger­versammlung benannt:

MitgliedStellvertreter

CDU:Hans-Jürgen StöcksClaus-Dieter Reese

SPD:Jacques VoigtländerJürgen Hinrichs

 

KTA Jacques Voigtländer verzichtet auf seinen Sitz in der Trägerversammlung des Job­centers, so dass hier eine Umbesetzung erfolgt. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion soll KTA Andreas Dobslaw den Sitz übernehmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

entfällt

 

 

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