ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/219

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Antrag vom 09. Juni 2016 hat die Gruppe Die Grünen / Bündnis Zukunft beantragt, dass der Kreistag sich konkret mit Fragen im Zusammenhang mit der Planung des Kreishausneubaus befassen soll, obwohl dies nach dem Niedersächsischen Konmmunal­verfassungsgesetz (NkomVG) und der Hauptsatzung, Sache des Kreisausschusses ist. Der Antrag wurde in der Sitzung des Kreisausschusses am 21.06. behandelt und am Ende wie folgt durch die Antragstellerin modifiziert:

Der Kreistag möge sich die Entscheidung der Standortwahl für das neue Kreishaus entsprechend § 58 Abs. 3 Satz 1 NkomVG vorbehalten.

Nach Beratung empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag, diesen Vorbehaltsbeschluss zu fassen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

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Anlagen

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