ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/224

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Freie und Hansestadt Hamburg und die sie umgebenden ländlichen und städtischen Räume in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein bilden zusammen die Metropolregion Hamburg (MRH). Die bisherige Zusammenarbeit in der Metropolregion ist eine Kooperation der Gebietskörperschaften und basiert auf einem Vertrag (genannt: Verwaltungsabkommen) der Träger der Metropolregion (Vier Länder, 17 Landkreise/Kreise und zwei kreisfreie Städte).

Die Kooperation der verfassten Wirtschaft und Sozialpartner in der Metropolregion findet bisher außerhalb der öffentlichen  Strukturen im 2013 gegründeten Verein Initiative pro Metropolregion Hamburg e.V.“ (IMH) statt. Es gilt ein gegenseitiger Gaststatus in den Gremien der MRH bzw. IMH. Beide Strukturen sollen nun enger zusammengeführt und insbesondere soll  die Arbeit in der Region gemeinsam finanziert werden.

Alle öffentlichen Träger der Metropolregion Hamburg haben sich 2014 darauf verständigt, die verfasste Wirtschaft und die Sozialpartner in die regionale Zusammenarbeit zu integrieren und zukünftig gemeinsame Aktivitäten bei wirtschaftsnahen Themen zu forcieren. Gleichzeitig sollten die Optionen einer gemeinsamen Rechtsform (Verein, gGmbH etc.) für die Geschäftstätigkeit der MRH geprüft werden, um ihre Handlungsfähigkeit auf der Projektebene zu stärken.

Auf Grundlage von Art. 15, Abs. 2 des bisherigen Verwaltungsabkommens erfolgte eine Überprüfung der Strukturen der MRH im Hinblick auf die thematische Ausrichtung, die Organisationsstrukturen und eine Integration der Wirtschaft. Bei der Technischen Universität Dortmund wurde eine umfassende Evaluation beauftragt. Sie bestätigte, dass im Vergleich mit anderen Metropolregionen in Deutschland eine stärkere Einbindung der Wirtschaft in die Strukturen zukunftsweisend ist. Außerdem sollten die institutionellen Kapazitäten gestärkt werden, um die Antragsfähigkeit bei Förderprojekten (EU, Bund)  sicherzustellen.

Die vor diesem Hintergrund entwickelten Organisationsstrukturen sehen die Aufnahme der zwölf IMH-Gründungsmitglieder (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, DGB Nord sowie Unternehmensverband Nord) in die Trägerschaft der MRH sowie die Gründung eines Projektbüros in Form eines Vereins vor. Die Vereinsgründung versetzt die Metropolregion Hamburg in die Lage, antragsfähig bei großen EU- oder Bundesprojekten zu sein und Personal einzustellen. Die Gremien des Vereins sind an die Beschlüsse der Gremien der MRH gebunden, so dass das Projektbüro lediglich als rechtsverleihende Hülle dient.

Die Neuausrichtung der Metropolregion umfasst auch die Integration der Landeshauptstadt Schwerin und des Altkreises Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) in die MRH. Die Zusammenarbeit mit Schwerin wird seit einigen Jahren erfolgreich in verschiedenen Facharbeitsgruppen und Projekten der Metropolregion erprobt. Auch Projekte unter Beteiligung des Landkreises Ludwigslust-Parchim beziehen sich in einigen Fällen bereits jetzt auf das Gebiet des gesamten Landkreises.

Die Aufnahme der IMH-Mitglieder, der Landeshauptstadt Schwerin und des Altkreises Parchim in die Trägerschaft der MRH erfordert den Abschluss eines neuen Kooperationsvertrages. In Nachfolge des bestehenden Verwaltungsabkommens schließen die zukünftigen Träger einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zusammenarbeit in der MRH.

In Art. 10 dieses neuen MRH-Kooperationsvertrages wird der personelle und finanzielle Beitrag der einzelnen Träger zur gemeinsamen Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg geregelt. Deren zukünftige personelle und finanzielle Ausstattung sieht insgesamt 9,5 Personalstellen (aktuell 7,5) und jährlich 444.000 EUR (aktuell 337.000 EUR) an Sachmitteln vor. Die  hinzugewonnen Ressourcen werden von der verfassten Wirtschaft und den Sozialpartnern (100.000 EUR + 2 Personalstellen) sowie der Landeshauptstadt Schwerin (7.000 EUR) finanziert. Die Anteile der jetzigen Träger – Länder, Landkreise/Kreise und kreisfreie Städte – bleiben unverändert.

Mit der strukturellen Weiterentwicklung der Metropolregion verknüpft ist eine neue strategische Ausrichtung für zukünftige Aktivitäten und Projekte. Basis dafür ist der neue Strategische Handlungsrahmen 2016-2020. Ausgangspunkt der definierten Ziele und Maßnahmen war ein breit angelegter Zielfindungsprozess unter Beteiligung aller jetzigen und zukünftigen Träger der Metropolregion Hamburg. Der Strategische Handlungsrahmen wird nach Umsetzung der neuen Strukturen vom Regionsrat beschlossen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem Kooperationsvertrag über die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg zuzustimmen sowie der Satzung des Projektbüros Metropolregion Hamburg e.V. zuzustimmen und dem Verein beizutreten. Der Landrat wird ermächtigt, die Vertragswerke zu unterzeichnen.

 

 

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Anlagen

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