ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/003

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Grundsätzlich hat sich der Kreistag gemäß § 69 NKomVG eine Geschäftsordnung zu geben. Für die Wahlperiode 2011 bis 2016 hat sich der Kreistag eine an das seinerzeit neue NKomVG angepasste Geschäftsordnung gegeben. Diese hat sich grundsätzlich bewährt. Es wird daher verwaltungsseitig empfohlen, diese Geschäfts­ordnung zu bestätigen.

 

Änderungen an der Geschäftsordnung sind jeder Zeit möglich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag beschließt, die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung.

 

 

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Anlagen

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