Bestellung des Kreisjägermeister
Gemäß § 38 Abs. 1 Nds. Jagdgesetz wählt der Kreistag den Kreisjägermeister auf Vorschlag der anerkannten Landesjägerschaft. Der Kreisjägermeister und sein Stellvertreter werden für die Dauer der Wahlperiode gewählt und sind kraft Gesetzes Mitglieder im Jagdbeirat.
Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. hat insoweit vorgeschlagen, nachfolgend Genannte gem. § 38 Abs. 1 u. 4. Nds. Jagdgesetzt zu bestellen:
Kreisjägermeister
Besonderer Vertreter
Heinrich Hellbrügge
Am Kronsberg 2
29553 Bienenbüttel
Thomas Jähn
Dorfstr. 5
29565 Wriedel
Der Kreistag wählt folgende Personen: