ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 38 Abs. 1 Nds. Jagdgesetz wählt der Kreistag den Kreisjägermeister auf Vorschlag der anerkannten Landesjägerschaft. Der Kreisjägermeister und sein Stellvertreter werden für die Dauer der Wahlperiode gewählt und sind kraft Gesetzes Mitglieder im Jagdbeirat.

 

Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. hat insoweit vorgeschlagen, nachfolgend Genannte gem. § 38 Abs. 1 u. 4. Nds. Jagdgesetzt zu bestellen:

Kreisjägermeister

Besonderer Vertreter

Heinrich Hellbrügge

Am Kronsberg 2

29553 Bienenbüttel

Thomas Jähn

Dorfstr. 5

29565 Wriedel

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag wählt folgende Personen:

Kreisjägermeister

Besonderer Vertreter

Heinrich Hellbrügge

Am Kronsberg 2

29553 Bienenbüttel

Thomas Jähn

Dorfstr. 5

29565 Wriedel

 

 

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