ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Nach § 39 Niedersächsisches Jagdgesetz wird der Jagdbeirat bei der Jagdbehörde aus dem Kreisjägermeister und sechs weiteren Mitgliedern gebildet. Die weiteren Mitglieder werden durch den Kreistag für die Dauer der Wahlperiode auf Vorschlag der nachgenannten Institu­tionen gem. § 39 Abs. 1 Nds. Jagdgesetz gewählt.

Folgende Personen wurden vorgeschlagen:

 Institution

Personen

1. Landwirtschaftskammer

 

a. Landwirtschaft

Karl Harleß, Linden, Mühlenstr. 13, 29593 Schwienau

b. Jagdgenossenschaften

Eckhard Schulz, Immenhof 1, 29593 Schwienau

c. Forstwirtschaft

Gerald Kophal, Dreilingen, Bahnser Str 1, 29578 Eimke

2. Landesjägerschaft

Nikolaus Walther, Hoefftstr. 30, 29525 Uelzen

3. Naturschutzbeauftragter

Armin Menge, Am Maienberg 3, 29578 Dreilingen

4. Anstalt Niedersäch­sischer
    Landesforsten

Helmut Beuke, Nds. Forstamt Oerrel, Forstweg 5,

29633 Munster

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag vorgenannte Personen zu bestätigen.

 

 

Loading...