ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Grundstückverkehrsausschuss zu bilden. Dem Grundstückver­kehrs­ausschuss gehören fünf Mitglieder an, und zwar

 

a)gemäß § 41 LWKG in der zzt. gültigen Fassung die gewählten Mitglieder der Kammer­versammlung.

 

Für die Dauer von sechs Jahren bzw. für den Rest der Wahlperiode der Kammer­ver­sammlung wurden folgende Personen gewählt, die dem Grundstückverkehrs­aus­schuss als Mitglieder angehören:

 

1.

Thorsten Riggert, Kl. Süstedt, Flachskamp 6, 29525 Uelzen

2.

Hans-Hermann Schulz, Bankewitz, Salzwedeler Trift 11, 29597 Stoetze

3.

Henning Schulz, Melzingen, Immenhof 1, 29593 Schwienau

 

 

b)Gemäß § 41 LWKG zwei von der Kreisvertretung gewählte Personen, die aufgrund ihrer Kenntnis, ihrer Lebenserfahrung besonders geeignet sind, die volkswirtschaftliche Bedeutung des landwirtschaftlichen Grundstück­verkehrs zu beurteilen. Sie müssen zur Kreisvertretung wählbar sein. Die unter b) genannten Personen sind somit vom Kreistag noch zu wählen – eine Wiederwahl ist möglich.

(Mitglieder des Grundstückverkehrausschusses können nicht gleichzeitig ehrenamtliche Richter in Landwirtschaftssachen sein).

 


Es ist für die Benennung § 71 NKomVG maßgebend. Folgende zwei Kreistagsabgeordnete sind daher von den Fraktionen vorgeschlagen worden:

 

Fraktion

 

KTA

CDU (1)

Michael Widdecke

SPD (1)

Peter Hallier

 

Der Grundstückverkehrsausschuss wählt gemäß § 41 Abs. 4 LWKG aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, vorstehend Genannte zu bestätigen.

 

 

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