ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/009-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Hinweis:

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der besseren Lesbarkeit wird in der nachfolgenden Vorlage darauf verzichtet, jeweils die weibliche und männliche Form zu benennen. Sofern die männliche Form gewählt wird, soll damit – sofern dies angebracht ist – automatisch die weibliche Form mit angesprochen sein.

 

Benennung von Mitgliedern in Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen Gremien

Über die Entsendung von Mitgliedern in Aufsichtsräten und Beiräten entscheidet der Kreistag gemäß § 138 Abs. 3 NKomVG per Beschluss. Sind mehrere Vertreterinnen und Vertreter zu benennen, so ist gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG der Landrat zu berücksichtigen, sofern er nicht darauf verzichtet. Sind mehr als zwei Vertreterinnen oder Vertreter zu benennen, werden diese gemäß § 71 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärke­ver­hältnis benannt.

 

Der Kreistag hat über die Besetzung der folgenden Organe zu entscheiden:

 

Institutionen

Zu entsen­dende Gesamtan­zahl

Davon LR kraft Amtes

Davon
LR gem. §138 Abs. 2 NKomVG

Davon
zu ent­sendende KTA

Vertreter zu be­nennen für KTA

1.

Beirat für Menschen mit Behinderungen

8

-

-

-

-

2.

Bürgerstiftung für den Landkreis Uelzen – Stiftungsrat

4

LR

 

2

Ja

3.

Bürgerstiftung für den Landkreis Uelzen – Vorstand

3

LR

 

2

Nein

4.

Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg gAöR – Verwaltungsrat

3

LR

 

2

Ja

5.

Gesellschaft für Wohnungsbau des Kreises Uelzen GmbH – Aufsichtsrat

zzt. niemand (insg. 9)

LR

 

 

Nein

6.

IT-Verbund Uelzen gAöR – Verwaltungsrat

3

LR

 

2

Ja

7.

Jobcenter - Trägerversammlung

3

 

LR

2

Ja

8.

Kurgesellschaft Bevensen GmbH – Aufsichtsrat

insg. 7

LR

-

-

Nein

9.

Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg
– Verwaltungsrat

6

LR

 

5

Nein

10.

SVO Holding GmbH – Aufsichtsrat

3

 

LR

2

Nein

11.

Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen
– Aufsichtsrat

2

 

LR

1

Ja

12.

Widerspruchsbeirat

4

-

-

-

-

13.

Zweckverband KVHS – Beirat

7

Beschäf­tigter

 

6

Nein

 

 

  1. Beirat für Menschen mit Behinderungen

Nach § 3 Ziffer 1 der Satzung über die Bildung und Tätigkeit des Beirates für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Uelzen vom 01.04.2008 besteht der Beirat für Menschen mit Behinderungen aus acht ordentlichen Mitgliedern sowie zwei beratenden Mitgliedern.

Die ordentlichen Mitglieder des Beirates sollen vorrangig dem Personenkreis der Behin­derten angehören, können aber auch legitimierte Interessenvertreter sein. Als beratende Mitglieder gehören dem Beirat der Sozialdezernent und der Leiter des Sozialamtes des Landkreises Uelzen kraft Satzung an. Die ordentlichen Mitglieder beruft der Kreistag für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode des Kreistages auf der Grundlage von Vorschlägen der nachfolgend aufge­führten Institutionen.

 

Institutionen

Mitglieder

Stellvertreter

Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Uelzen
(3 Personen)

Sörnsen, Birgitt (AWO)

 

Dr. med. Drüge, Gertrud

(Caritas)

 

Liedke, Stephan (Paritätischer)

Jacke, Matthias (Diakonie)

 

Siwak, Jaqueline (DRK)

Jansen, Clemens (Caritas)

Kreissportbund

Lehmann, Torsten

Hatesaul, Andreas

Kreishandwerkerschaft

Rulitschka, Andreas

Buss, Sandra

Haus der Lebenshilfe

Hilmer, Thorsten

Beckmann, Andrea

Blinden- u. Sehbehinderten- verband

Hennings-von der Ohe, Ingeborg

Schröder, Thomas

Sozialverband Deutschland e.V. Kreisverband Uelzen (1 Person)

Harms, Thomas

 

Beratende Mitglieder

 

Sozialdezernent

LKVD Heinisch

Sozialamtsleiter

KOAR Marienfeld

 

  1. Bürgerstiftung für den Landkreis Uelzen – Stiftungsrat (§ 8 der Satzung)

Insgesamt sind vom Kreistag für die Dauer der Wahlperiode 4 Personen gem. § 8 der Satzung zu wählen, von denen nur 2 Personen dem Kreistag angehören dürfen. Der Landrat gehörz dem Stiftungsrat als Stiftungsvorsitzender an. Damit dieses negative Quorum einge­halten werden kann, empfiehlt es sich, dass sich die Fraktionen abstimmen und insgesamt nicht mehr als 2 KTA entsenden:


 

 

Mitglied

Stellvertreter

CDU(2)

Martin Oesterley

-

 

Ursula Held

-

SPD (1)

Birgit Pichan

-

Grüne (1)

Gurdrun Klippe

-

 

  1. Bürgerstiftung für den Landkreis Uelzen – Stiftungsvorstand (§ 6 der Satzung)

Gemäß § 6 der Satzung der Bürgerstiftung sind für die Dauer der Wahlperiode 3 Personen vom Kreistag zu entsenden. Einer davon muss der Landrat sein.

 

 

Mitglied

Stellvertreter

Landrat

kraft Amtes

LR Dr. Blume

-

CDU(1)

Hans-Jürgen Stöcks

-

SPD(1)

Sylvia Meier

-

 

  1. Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg gAöR – Verwaltungsrat (§ 5 Satzung)

Gemäß § 5 Abs. 2 der Anstaltssatzung sind 2 Vertreter und der Landrat kraft Amtes Mitglieder im Verwaltungsrat. Der Landrat hat durch Entsendung von Dezernent BD Peters von der Möglichkeit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung Gebrauch gemacht, einen Bediensteten zu entsenden. Als Vertreter ist derzeit BOAR Partzsch entsandt. Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung der Gemeinsamen kommunalen Anstalt Gebäude­manage­ment ist für jedes Verwaltungsratsmitglied ein Vertreter zu benennen.

 

 

Mitglied

Stellvertreter

Landrat

kraft Amtes/ Bediensteter

BD Peters

BOR Partzsch

CDU(1)

Edgar Staßar

Karsten Jäkel

SPD(1)

Jan Henner Putzier

Peter Hallier

 

Des Weiteren sind gemäß § 110 Nds. Personalvertretungsgesetz i.V.m. § 5 der Satzung zwei Beschäftigtenvertreter zu bestätigen. Als Vertreter der Beschäftigten wurden gewählt:

Beschäftigtenvertreter

Stellvertreter

Cornelis Adam

 

Martin Dellner

 

 


  1. Gesellschaft für Wohnungsbau des Kreises Uelzen mbH (GWK) – Aufsichtsrat

(§ 11 der Satzung)

Gem. § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der GWK besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, von denen acht Mitglieder durch den Landkreis Uelzen für eine Amtszeit von jeweils drei Jahren entsandt werden. Hierzu muss der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte zählen, der sich durch einen Bediensteten vertreten lassen kann. Ein Aufsichtsratsmitglied wird von der Gesellschafterversammlung für jeweils 3 Jahre gewählt.

Hinweis:

Derzeit sind folgende KTA in den Aufsichtsrat der GWK entsandt:

 

Bis zum Ablauf der ordentlichen Gesellschafterversammlung 2017:

KTA Claus-Dieter Reese (Vorschlag CDU/FDP/RRP)

KTA Andreas Dobslaw (Vorschlag SPD)

 

Bis zum Ablauf der ordentlichen Gesellschafterversammlung 2018:

Landrat Dr. Blume

KTA Ralf Munstermann (Vorschlag SPD)

KTA Uwe Beecken (Vorschlag UWG)

 

Bis zum Ablauf der ordentlichen Gesellschafterversammlung 2019:

KTA Martin Oesterley (Vorschlag CDU/FDP/RRP)

KTA Hans-Jürgen Stöcks (Vorschlag CDU/FDP/RRP)

KTA Annette Niemann (Vorschlag Die Grünen/Bündnis Zukunft)

 

Aufgrund der Sitzverteilung im Kreistag ergibt sich nunmehr folgende Aufteilung im Auf­sichts­rat der GWK bei Berücksichtigung von insgesamt 7 Sitzen.

 

 

Mitglied

Stellvertreter

Landrat

kraft Amtes

LR Dr. Blume

-

CDU(3)

-

-

SPD (2)

-

-

Grüne(1)

-

-

UWG(1)

-

-

 

Die Sitzverteilung hat sich in der absoluten Zahl nicht verändert, so dass eine Umbesetzung nicht zu erfolgen hat. Allerdings sind nicht mehr alle entsandten Vertreter Mitglieder des Kreistages. Es steht den Fraktionen frei, die Entsen­dung zu belassen oder einzelne Vertreter abzuberufen. Es besteht keine Abberu­fungspflicht. Sollte ein Vertreter vorzeitig abberufen werden, so wird ein neuer Vertreter für diese restliche Amtszeit entsandt (§ 8 Abs. 3 der Satzung).

Auf Antrag der SPD-Fraktion soll eine Umbesetzung des Aufsichtsrates erfolgen, da KTA Ralf Munstermann nicht mehr der SPD-Fraktion angehört, sondern der UWG und dadurch sich die Mehrheitsverhältnisse des Kreistages sich dort nicht mehr widerspiegel. Für die SPD soll Peter Hallier entsandt werden. Er übernimmt dann den Platz und ist in den Aufsichtsrat bis zum Ablauf der ordentlichen Gesellschafterversammlung 2018 entsandt.

 

  1. IT-Verbund – Verwaltungsrat (§ 4 der Anstaltssatzung)

Gemäß § 4 Abs. 1 der Anstaltssatzung entfallen auf den Landkreis Uelzen 3 Sitze im Verwaltungsrat. Der Landrat ist kraft Amtes einer von ihnen. Der Landrat hat bereits von seinem Recht gemäß § 4 Abs. 1 der Anstaltssatzung Gebrauch gemacht und EKR Liestmann entsandt. Es sind somit 2 KTA und entsprechende vertreter zu benennen.

 

 

Mitglied

Stellvertreter

Landrat

kraft Amtes/ Bediensteter

EKR Liestmann

LR Dr. Blume

CDU(1)

Stefan Hüdepohl

Max Lemm

SPD(1)

Jan Henner Putzier

Peter Hallier

 

Des Weiteren ist gemäß § 110 Nds. Personalvertretungsgesetz i.V.m. § 5 der Satzung ein Beschäftigtenvertreter zu bestätigen. Als Vertreter der Beschäftigten wurde gewählt:

Beschäftigtenvertreter

Stellvertreter

Christian Schröder

Frank Michael Dienst

 

  1. Jobcenter – Trägerversammlung (§ 7 der Vereinbarung)

Gemäß § 44b SGB II i.V.m. § 7 der Vereinbarung über die Gründung und Ausgestaltung einer gemeinsamen Einrichtung Jobcenter sind in die Trägerversammlung 3 Vertreter sowie Stellvertreter zu entsenden. Da mehere Vertreter zu entsenden sind, ist der Landrat zu berücksichtigen. Dieser macht von seinem Recht Gebrauch, einen Beschäftigten zu entsenden (§ 138 Abs. 2 NKomVG). Es sind somit 2 KTA sowie entsprechende Vertreter zu entsenden.

 

 

Mitglied

Stellvertreter

Landrat

§ 138 Abs. 2 NKomVG

LKVD Heinisch

LR Dr. Blume

CDU(1)

Henning Stöcks

Hans-Heiinrich Weichsel

SPD(1)

Birgit Pichan

Andreas Dobslaw

 

  1. Kurgesellschaft Bevensen GmbH – Aufsichtsrat (§ 9 der Satzung)

Gem. § 9 der Satzung der Kurgesellschaft Bevensen besteht der Aufsichtsrat aus insgesamt zwölf Mitgliedern, von denen der Landkreis sieben und die Stadt Bad Bevensen fünf entsenden. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt drei Jahre; jeweils zum 31.10. eines jeden Jahres scheidet ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder aus. Über die dann frei werdenden Sitze entscheidet der Gesellschafter, der die ausscheidenden Mitglieder entsandt hat.

Gegenwärtig sind für den Gesellschafter Landkreis Uelzen neben dem Landrat folgende 6 Kreistagsabgeordnete Mitglieder des Aufsichtsrates entsandt:

 

Bis 31.10.2017Martin Oesterley(CDU)

KTA Ivonne Großmann(SPD)

 

Bis 31.10.2018KTA Jürgen Hinrichs(SPD)

KTA Martin Feller(Die Grünen/Bündnis Zukunft)

 

Bis 31.10.2019KTA Christian Mocek(CDU)

KTA Hans-Jürgen Stöcks(CDU)

 

Aufgrund der Sitzverteilung im Kreistag ergibt sich gem. § 71 Abs. 6 i.V.m. Abs. 2, 3 und 5 NKomVG zukünftig folgende Sitzverteilung:

 

 

Mitglied

Stellvertreter

Landrat

§ 138 Abs.2

LR Dr. Blume

-

CDU(2)

-

-

SPD (2)

-

-

Grüne(1)

-

-

UWG(1)

-

-

 

Gemäß § 138 i.V.m. § 71 Abs. 9 S. 2 NKomVG kann jede Fraktion oder Gruppe einen Antrag auf Neubenennung der Vertreter stellen, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse in der Ver­tretung ändern (s. Anlage 2 Anträge UWG Kur GmbH).

Die UWG-Fraktion hat den Antrag auf Neubenennung gestellt und entsendet KTA Alfred Meyer. KTA Meyer übernimmt dann die Amtszeit vom dem abberufen KTA, den er ersetzt.

 

  1. Sparkasse Uelzen/Lüchow-Dannenberg AöR – Verwaltungsrat (§ 7 der Anstalts­satzung i.V.m. § 11 Nds. Sparkassengesetz)

Gemäß § 7 der Anstaltssatzung i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Nds. Sparkassengesetz sind 11 Verwaltungsratsmitglieder vom Träger zu entsenden. Der Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband, der dementsprechend auch die Verwaltungsratsmitglieder entsendet. In dem bei der Sparkassenfusion abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag (zwischen den Landkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg und der Stadt Uelzen) ist in § 5 Abs. 2 festgelegt, dass fünf Mitglieder des Verwaltungsrates auf Vorschlag des Landkreises Uelzen gewählt werden. Die Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Uelzen Lüchow-Dannenberg bestimmt in Übereinstimmung mit dem Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG), dass die Stimmen der Verbandsmitglieder jeweils nur einheitlich abgegeben werden können (§ 4 Abs. 2 Satz 1 der Verbandsordnung) und die Mitglieder der Verbandsversammlung, soweit sie den Landkreis Uelzen vertreten, an die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses gebunden sind (§ 5 Abs. 2 Satz 2 der Verbandsordnung). Es ist daher geboten, eine Weisung für das Stimmverhalten der vom Landkreis Uelzen entsandten Mitglieder der Zweckverbandsversammlung bei der Besetzung des Verwaltungsrats beschließen zu lassen.

Die Verwaltungsratsmitglieder müssen zum Kreistag wählbar sein. Zudem werden rechtlich weitere Anforderungen an Verwaltungsratsmitglieder gestellt. Diese können der Anlage 1 Merkblatt Sparkasse entnommen werden. Die Fraktionen und Gruppen der Vertretungen der Träger sollten diese Erfordernisse bereits bei der Benennung ihrer Vorschläge beachten.

 

 

Mitglied

Stellvertreter

Landrat

§ 138 Abs. 2 NKomVG

LR Dr. Blume

-

CDU(2)

Karsten Jäkel

-

 

Edgar Staßar

-

SPD(1)

Andreas Dobslaw

-

Grüne(1)

Martin Feller

-

UWG(1)

Ralf Munstermann

-

 

 

  1. SVO Holding GmbH – Aufsichtsrat (§ 8 der Satzung)

Gem. § 8 der Satzung der SVO Holding GmbH entsendet der Landkreis Uelzen 3 Mitglieder in den Aufsichtsrat, wovon einer der Landrat gem. § 138 Abs. 2 NKomVG sein muss, so dass zwei Vertreter zu benennen sind.

 

 

Mitglied

Stellvertreter

Landrat

§ 138 Abs. 2 NKomVG

LR Dr. Blume

-

CDU(1)

Jörg Hillmer

-

SPD(1)

Peter Hallier

-

 

  1. Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen (VNO) – Aufsichtsrat (§ 14 der Satzung)

Gemäß § 14 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der VNO aus insgesamt 16 Mitgliedern. Jeder Gesellschafter entsendet 2 Mitglieder, wovon einer der Landrat kraft Amtes ist. Der Kreistag hat somit einen Vertreter sowie einen Stellvertreter in den Aufsichtsrat der VNO zu entsenden.

 

Mitglied

Stellvertreter

Landrat

§ 138 Abs. 2 NKomVG

LR Dr. Blume

-

KTA

Edgar Staßar

Jan Henner Putzier

 

 

  1. Widerspruchsbeirat

Soweit Landesrecht nicht Abweichendes bestimmt, sind gem. § 116 Abs. 2 SGB XII vor dem Erlass des Verwal­tungsaktes über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe, Dritte (sozial erfahrene), wie in Abs. 1 bezeichnet, beratend zu beteiligen.

Vor diesem Hintergrund hatte der Kreistag ab der Wahlperiode 1986 den ersten Widerspruchsbeirat gebildet. Die Zusammensetzung wurde wie folgt bestimmt:

-          Der Vorsitzende des Sozialausschusses sowie dessen Stellvertreter.

-          Drei weitere sozial erfahrene Personen auf Vorschlag der Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.

Folgende Mitglieder werden von der Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vorgeschlagen:

 

Mitglied

Sozialauschussvorsitzender

Jürgen Hinrichs

 

Stellv. Sozialausschussvorsitzender

 

 

(AWO)

 

Inge Lenski (AWO)

 

(Caritas)

 

Ralf Ritter (Caritas)

 

(SoVD)

 

Peter Schulz (SoVD)

 

 

  1. Zweckverband Kreisvolkshochschule Uelzen/Lüchow-Dannen­berg – Beirat (§ 8 der Verbandsordnung)

Nach der Verbandsordnung für die Kreisvolkshochschule kann ein Beirat gebildet werden. Neben einem Beschäftigten des Landkreises sind vom Kreistag 6 Vertreter zu entsenden.

Die Vertreter müssen laut Verbandsordnung für den Kreistag wählbar sein.

 

 

Mitglied

Stellvertreter

Beschäftigter Landkreis Uelzen

KOAR Kerstin Hagelstein

-

CDU(2)

Hans-Jürgen Cordes

-

 

Dr. Günther Graf

-

SPD(2)

Birgit Pichan

-

 

Kurt Ziplys

-

Grüne(1)

Markus Jordan

-

UWG(1)

Uwe Beecken

-

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die vorgenannten Besetzungen werden festgestellt.

Die Vertreter in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes werden angewiesen, diese Mitglieder in den Verwaltungsrat der Sparkasse Uelzen Lüchow-Dan¬nen-berg zu entsenden.

 

 

 

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