Hinweis:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der besseren Lesbarkeit wird in der nachfolgenden Vorlage darauf verzichtet, jeweils die weibliche und männliche Form zu benennen. Sofern die männliche Form gewählt wird, soll damit – sofern dies angebracht ist – automatisch die weibliche Form mit angesprochen sein.
Zuteilung der Ausschussvorsitze und Bestimmung der Ausschussvorsitzenden
Nach Bildung und Besetzung der Ausschüsse werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen und Gruppen gem. § 71 Abs. 8 NKomVG in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1,2,3 usw. ergeben (Höchstzahlverfahren nach d’Hondt). Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende des Kreistages. In diese Verteilung nach dem sogenannten Zugreifverfahren sind auch die sondergesetzlichen Ausschüsse einzubeziehen. Obwohl Personen, die keine Kreistagsabgeordneten sind, zum Teil in diesen Ausschüssen Stimmrecht haben, können sie einen Ausschussvorsitz nicht übernehmen.
Aufgabe der Ausschussvorsitzenden ist grundsätzlich verfahrensmäßiger Art, d.h. sie haben dafür zu sorgen, dass der Ausschuss arbeitsfähig ist, d.h. insbesondere die Sitzungsleitung. Den Ausschussvorsitzenden stehen weder besondere Mitgliedsrechte zu, noch sind sie kraft ihrer Funktion zur Repräsentation des Landkreises berufen. Diese obliegt ausschließlich dem Landrat.
Für das Zugreifverfahren stehen folgende Ausschüsse zur Verfügung:
1. | Schulausschuss |
2. | Jugendhilfeausschuss |
3. | Betriebsausschuss Abfallwirtschaft |
4. | Ausschuss für Planung und Straßenbau |
5. | Umweltausschuss |
6. | Feuerschutzausschuss |
7. | Kultur- und Sportausschuss |
8. | Sozialausschuss |
9. | Wirtschaftsförderungsausschuss |
10. | Haushalts- und Finanzausschuss |
Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschussvorsitzenden für ihre nach dem Zugreifverfahren gewählten Ausschüsse.
Die Stellvertretung im Ausschussvorsitz kann der Kreistag regeln oder ungeregelt lassen. Dies hatte zur Folge, dass der Ausschuss bei Verhinderung des Vorsitzenden einen Vertreter aus seiner Mitte wählen muss.
Hinsichtlich des stellvertretenden Vorsitzenden soll nunmehr wie bei den Ausschussvorsitzenden verfahren werden, d.h. die Verteilung der Sitze erfolgt ebenfalls proportional nach dem Höchstzahlverfahren. Es ist hierbei zu beachten, dass lediglich Ausschussmitglieder stellvertretende Vorsitzende sein können.
Folgende Vorschläge wurden bereits mitgeteilt:
| Rechenergebnis | Fraktion | Ausschuss | Vorsitzende(r) | Stellv. Vorsitzende(r) |
1 | 15 | CDU | Schulausschuss | Karsten Jäkel | |
2 | 11 | SPD | Planung-, Hoch- und Straßenbau | Kurt Ziplys | |
3 | 7,5 | CDU | Feuerschutzausschuss | Christian Mocek | |
4 | 6,0 | Grüne | Haushalts- und Finanzausschuss | Birgit Ohrenschall-Reinhardt | |
5 | 5,5 | SPD | Sozialausschuss | Jürgen Hinrichs | |
6 | 5,0 | CDU | Betriebsausschuss | Stefan Hüdepohl | |
7 | 4,0 | UWG | Umweltausschuss | Uwe Beecken | |
8 | 3,75 | CDU | Ausschuss zur Förderung der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Verkehrs | Hans-Heinrich Sackmann | |
9 | 3,67 | SPD | Jugenhilfeausschuss | Brigitte Kötke | |
10 | 3,0 | Los: CDU, Grüne, AfD | | | |