ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage-AWB - VO/2016/028

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat gemäß § 13 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.

Der Erfolgsplan 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss von 287.919 Euro ab. Die Umsatzerlöse steigen gegenüber dem Planansatz des Vorjahres (11.802.540 Euro) um 22.610 Euro auf 11.825.150 Euro. Der Anstieg beruht im Wesentlichen auf höhere Erlöse aus Annahmegebühren auf dem Ende Oktober 2016 in Betrieb genommenen Wertstoffhof Oldenstadt (+ 22.200 Euro), der Einspeisevergütung (+ 20.000 Euro) aufgrund gestiegener  Stromeinspeisemengen und Abfallentsorgungsgebühren (+ 13.000 Euro) infolge eines höheren Behälterbestandes. Dem gegenüber stehen Mindererlöse aus der Verwertung von Metallschrott (- 25.000 Euro). Der Grund hierfür liegt in dem nach wie vor niedrigen Weltmarktpreisniveau für Sekundärrohstoffe, die aus Elektroaltgeräten sowie Altmetallen gewonnen werden.

Die Gesamtaufwendungen steigen gegenüber dem Planansatz des Vorjahres (11.557.434 €) um 35.196 Euro auf 11.592.630. Euro. Höheren Aufwendungen für Personal (+ 97.700 €) und die Entsorgung von Abfällen (+ 68.300) stehen geringere Materialaufwendungen

(- 44.400 €) und Abschreibungen (- 85.800 €) gegenüber.

Der Investitionsplan 2017 hat ein Investitionsvolumen von 2.413.500 Euro. Davon entfallen 944.500 Euro auf den Übertrag von Investitionen aus dem Vorjahr. Im Wesentlichen betreffen die Investitionen Ersatzbeschaffungen für Abfallsammelfahrzeuge und sonstige Fahrzeuge mit Zubehör (1.001.500 Euro). Der Schwerpunkt der übrigen Investitionen liegt insbesondere auf der Optimierung der betrieblichen Abläufe und Flächennutzung im Entsorgungszentrum Borg mit der Überdachung und Herstellung von Lager- und Nachrotteflächen (670.000 Euro). Ferner soll eine Erweiterung des Wertstoffhofgebäudes um Büroflächen durch Aufstockung geprüft werden. Für diese Maßnahme wurden vorsorglich 250.000 Euro einkalkuliert.

Die Stellenübersicht 2017 weist die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen aus. Gegenüber dem Vorjahr erhöht sich die Anzahl der Stellen um 0,6 Stellen Entsorgungshelfer für den Wertstoffhof Oldenstadt und 0,5 Stellen Helfer Entsorgungszentrum.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss dem Kreistag zu empfehlen, den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2017 für den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen zu beschließen

 

 

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Anlagen

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