ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/080

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg (gAöR-GM) entscheidet der Verwaltungsrat über die Feststellung  und Änderung des Haushaltsplans. Er unterliegt jedoch gemäß § 6 Absatz 3 Satz 2 der Zustimmung der Hauptorgane der Träger. Die Feststellung des Haushaltsplans bedarf daher auch der Zustimmung des Kreistages des Landkreises Uelzen als einem der Träger der gAöR-GM.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 020.2.2017 den Haushaltsplan 2017 (Anlage 1) beschlossen. Der Haushaltsplan 2017 der gAöR-GM besteht aus der Zusammenfassung der Teilhaushalte der gAöR-GM selbst, dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und dem Landkreis Uelzen. Der zum 01.01.2016 gegründete Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft der Stadt Uelzen führt einen eigenständigen Haushaltsplan. Am 30.01.2017 wurde der Ergebnishaushalt und eine Übersicht der geplanten Baumaßnahmen für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft nachgereicht (Anlage 2 und 3). Dabei handelt es sich um vorläufige Zahlen, die vor den Beratungen aller Ausschüsse herausgegeben wurden.

 

Zum Teilhaushalt der gAöR-GM:

Der Teilhaushalt schließt einschließlich der internen Leistungsbeziehungen und Kostenerstattungen ausgeglichen ab. Die ordentlichen Aufwendungen mit 6.831.100€ verringern sich gegenüber dem Vorjahresansatz um ca. 200.000€. Grund hierfür ist vorallem der gesunkene Ansatz für Personalaufwendungen.

Die Erträge aus internen Leistungsbeziehungen sind der Hauptanteil zur Deckung der Gesamtkosten der gAöR-GM.

Der Teilfinanzhaushalt sieht Investitionen in Höhe von 88.600,- € für Maschinen im Reinigungs- und Hausmeisterbereich vor. Die einzelnen Maßnahmen sind dem Investitionsplan zu entnehmen. Die Aufnahme eines Kredites zur Finanzierung der Anschaffungen wird nicht erforderlich.

 

Der Stellenplan ist ebenfalls beigefügt.

 

Zum Teilhaushalt des Landkreises Uelzen:

Der Teilhaushalt des Landkreises Uelzen war beratungsgegenständlich im Rahmen der Haushaltsberatungen und ist laut BD Peters entsprechend abgestimmt.

 

Das Gebäudemanagement führt für beide Landkreismandanten keine Anlagenbuchhaltung mehr und dementsprechend sind in den einzelnen Ergebnishaushalten keine kalkulatorische Kosten (Zinsen und Abschreibungen) mehr veranschlagt. Die Investitionen der Landkreise werden über haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen abgewickelt.

Der Teilergebnishaushalt schließt mit einem Ergebnis von 0€ inkl. interne Leistungs­beziehungen in Höhe von 2.375.600€ ab.

Im Teilfinanzhaushalt sind im Jahr 2017 Investitionen in Höhe von 3.353.500€ vorgesehen. Die Investitionen des Landkreises Uelzen werden über haushaltsunwirksame Ein- und Auszahlungen abgewickelt und sind deshalb im Teilfinanzhaushalt auch nur als solche dargestellt.

 

Auf eine Darstellung des Teilhaushaltes des Landkreises Lüchow-Dannenberg wird an dieser Stelle verzichtet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Feststellung des Haushaltsplans 2017 der gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlich Rechts „Gebäudemanagement Uelzen/Lüchow-Dannenberg“ (gAöR-GM) durch deren Verwaltungsrat vom 02.02.2017 zuzustimmen.

 

 

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Anlagen

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