ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/096

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aus den Haushaltsjahren 2013 und 2014 verbleiben Regionalisierungsmittel in Höhe von 409.877,94 €,  die im Haushaltsjahr 2016 im Sinne des Verwendungskataloges und der Zuschussrichtlinie einzusetzen sind.

 

Bezeichnung

Betrag

Mittel, die in 2016 zu verbrauchen sind

  409.877,94 €

Abrechnung Übergang HVV 2016

  136.428,72 €

Regionale Vertiefung der Studie Mobilität

      6.991,25 €

Beitrag VNO

    46.035,80 €

Entdeckerbus 2016

  100.770,64 €

AST-Verkehre

    48.598,16 €

Marketing Flyer AST

         386,99 €

Marketing neues Liniennetz

      5.355,00 €

Marketing neues Liniennetz

         267,06 €

voraussichtliche Gesamtausgaben

  344.833,62 €

Summe vorliegende Anträge 2016

    25.710,89 €

voraussichtlich verbleibende Mittel im Jahr 2016

    39.333,43 €

 

 

 

Es liegen drei Anträge auf Förderung von Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs  gem. § 7 Abs. 5 NNVG vor, über die der Kreisausschuss auf Grundlage eines Verteilungsvorschlages des Ausschusses zur Förderung der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Verkehrs entscheidet.

 

  1. Förderung von 50 % nach Nr. 3 c der Zuschussrichtlinie

 

Umgestaltung der Bushaltestelle Esterholzstr./Kantweg (stadteinwärts) in Uelzen

Die Haltestelle wird für den ÖPNV, im Rahmen dessen auch für die Schülerbeförderung, genutzt. Bei der Umgestaltung werden mit Blick auf die Barrierefreiheit unter anderem taktile Elemente verbaut. Die nicht durch Dritte gedeckten förderfähigen Kosten werden sich voraussichtlich auf 5.117,00 € belaufen. Nach der Förderrichtlinie ergibt sich ein Förderbetrag von 2.558,50 €.

Umgestaltung der Bushaltestelle Esterholzstr./Kantweg (stadtauswärts) in Uelzen

Die Haltestelle wird für den ÖPNV, im Rahmen dessen auch für die Schülerbeförderung, genutzt. Auch hier werden bei der Umgestaltung taktile Elemente verbaut. Die nicht durch Dritte gedeckten förderfähigen Kosten werden sich voraussichtlich auf 5.807,80 € belaufen. Nach der Förderrichtlinie ergibt sich ein Förderbetrag von 2.903,90 €.

 

Umgestaltung der Bushaltestelle Hammersteinplatz in Uelzen

Die Haltestelle wird für den ÖPNV, im Rahmen dessen auch für die Schülerbeförderung, genutzt. Die Umgestaltung erfolgte nach aktuellem Haltestellenkonzept und beinhaltet Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Die nicht durch Dritte gedeckten förderfähigen Kosten belaufen sich auf 5.496,90 €. Nach der Förderrichtlinie ergibt sich ein Förderbetrag von 2.748,45 €.

 

Umgestaltung der Haltestelle in Hanstedt I im Rahmen der Straßensanierung L 250

Die dortige ÖPNV-Haltestelle, die ebenfalls für den Schülerverkehr genutzt wird, ist in zwei Richtungen mit Hochbord und taktilen Elementen ausgebaut. Das Wartehäuschen wurde ebenfalls erneuert. Der Gesamtbetrag wurde von der Gemeinde Hanstedt mit 10.000 € Veranschlagt und gedeckelt. Der förderfähige Betrag beläuft sich auf 5.000 €.

 

Erneuerung von Buswartehäuschen im Bereich der Samtgemeinde Rosche

In den Gemeinden Hohenweddrien, Wellendorf, Stöcken (Abzw. Jarlitz), Hohenzethen und Dörmte sollen die Buswartehäuschen erneuert werden. In Hohenzethen soll ein Ausbau der Haltestelle mit Hochbord erfolgen. Die Anträge sind im Zulauf, ein Ortstermin fand statt. Je Haltestelle sind vorläufig 5.000,00 € (insgesamt 25.000 ) veranschlagt. Nach der Förderrichtlinie ergibt sich hier ein Betrag von 12.500,00 €.

 

  1. Förderung von 100 % nach Nr. 4 der Zuschussrichtlinie

 

Studie „Mobilität in Deutschland“

Im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurden 2016 bundesweit 30.000 Haushalte mit 60.000 Personen zu ihrem Mobilitätsverhalten befragt. In Niedersachsen werden 2.800 Haushalte befragt. Um Aussagen auf Landkreisebene zu erhalten, können vertiefende Befragungen hinzubestellt werden. Der HVV wird für „seine“ Landkreise eine Vertiefung bestellen, die voraussichtlich zu 50 % von der Metropolregion Hamburg mitfinanziert wird. Für die Landkreise Cuxhaven, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Rotenburg (Wümme) und Uelzen stellte sich die Frage, ob sie ebenfalls Daten für ihre Landkreise erheben lassen wollen. Die Ergebnisse könnten Grundlage für zukünftige ÖPNV-Planungen sein. Dieses Gremium sprach sich mit Beschluss zur Vorlage VO/2015/123 für die Teilnahme aus. Die aufgeführten Kosten in Höhe von  6.991,25 € resultieren aus diesem Beschluss.

 

  1. Förderung von 100 % nach Nr. 3 f der Zuschussrichtlinie

 

Abdeckung von Betriebskostendefiziten

Die verbleibenden nicht verbrauchten Mittel in Höhe von 39.333,43 € sollen 2016 gemäß Nr. 3f der Zuschussrichtlinie als Beitrag zur Deckung von Betriebskostendefiziten im neuen Liniennetz sowie für nachfrageorientierte Bedienungsangebote eingesetzt werden. Die Abrechnung mit Haller Busbetreib GmbH erfolgt bis Ende Mai 2017. Eine Übertragung der Mittel in das Jahr 2017 wird bei der LNVG beantragt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss zur Förderung der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Verkehrs empfiehlt dem Kreisausschuss zu beschließen, diese Maßnahmen entsprechend der Richtlinie des Landkreises über die Förderung von Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs gem. § 7 Abs. 5 NNVG zu bezuschussen. Die dafür vorgesehenen Regionalisierungsmittel stehen zur Verfügung.

 

 

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Anlagen

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