ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/121

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.01.2017 beantragte die SPD-Fraktion den Beschluss, dass der Landkreis Uelzen zum nächstmöglichen Zeitpunkt der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e. V.“ beitritt. Für eine Entscheidung des Antrages im Rahmen der Haushaltsberatungen war es zu der Zeit schon zu spät. Somit kommt es nun zu einer Vorberatung im Fachausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau. Dessen Zuständigkeit ergibt sich, da dieser Ausschuss auch die Beauftragung eines Radwegekonzeptes auf den Weg gebracht hat.

Im Jahr 2014 wurde der Beitritt bereits im Wirtschaftsförderungsausschuss behandelt. Damals hatte die Verwaltung empfohlen, den Antrag abzulehnen, aber die weitere Entwicklung zu beobachten.

Dies ist insofern geschehen, als dass die gestiegene Bedeutung des Radverkehrs für den Tourismus wie auch für den Alltagsverkehr – auch im Sinne des Klimaschutzes – gesehen werden kann.

Dem entsprechend wird in diesem Jahr extern ein kreisweites und übergeordnetes Radwegekonzept (d. h. nicht nur auf Kreisstraßen bezogen, sondern auf Radwege aller Baulastträger) erarbeitet werden. Zur Zeit läuft der Antrag im Rahmen der Leader-Förderung. Die Zuständigkeit ist wegen des straßenbaulichen Aspektes inzwischen auf das Amt für Kreisstraßen bzw. den Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau übergegangen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass das Amt für Kreisstraßen keinerlei Zuständigkeit für die Radwege anderer Baulastträger hat.

Die Arbeit, die bisher für den Radtourismus im Landkreis Uelzen geleistet wurde, hat die HeideRegion Uelzen e. V. erbracht; so wurde 2016 erreicht, dass der Landkreis Uelzen vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) als geprüfte „Radreiseregion“ ausgezeichnet wurde. Dieses Gütesiegel wird für drei Jahre vergeben und zu gegebener Zeit sind die Bedingungen neu nachzuweisen.

Sowohl dafür, als auch bei der Vergabe für das Radwegekonzept wäre die Unterstützung der AGFK hilfreich.

Aufnahmekriterien sind:

  • Politische Beschlussfassung zur Grundsatzentscheidung für die kommunale Radverkehrsförderung
  • Bereitschaft zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge (3.000 € pro Jahr)
  • Benennung einer festen Ansprechperson innerhalb der Kommunalverwaltung für den Radverkehr nach außen.
  • Hinwirken auf die Erfüllung der Voraussetzung für die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“
  • Bereitschaft zur Mitarbeit in der AGFK und zur Unterstützung

 

Alle Kriterien für den Beitritt können erfüllt werden. Sollte auf den Landkreis darüber hinaus ein Aufgabenzuwachs zukommen, würde dies Personalmehrbedarf auslösen. Gegenwärtig wird die überörtliche Tourismusarbeit auf Landkreisebene durch den HeideRegion Uelzen e.V. (Mitglieder sind die Hansestadt Uelzen, die Samtgemeinden Aue, Bevensen-Ebstorf, Suderburg, Rosche und sieben Verkehrsvereine - unter Zuschuss durch den Landkreis) getragen. Die Betreuung der entsprechenden Radwege erfolgt grundsätzlich vor Ort durch die Gemeindeebene.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag den Beschluss zu empfehlen, der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen zum 01.07.2017 beizutreten. Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1.500 € für 2017 ist außerplanmäßig bereitzustellen.

 

 

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Anlagen

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