Verteilung der pauschalen Sportfördermittel des Landkreises Uelzen im Haushaltsjahr 2017
Im Haushalt 2017 stehen bei der Kostenstelle 040-04-001, Sachkonto 00400082, 40.000 € für die Sportförderung von Sportinvestitionen, denen keine überörtliche Bedeutung zukommt (Zuschüsse an Vereine für Sportanlagen), zur Verfügung.
Nach dem Rahmenplan des Landkreises Uelzen zur Förderung des Sports obliegt die Verteilung der Sportstättenfördermittel dem Kreisausschuss nach einer Empfehlung durch den Kultur- und Sportausschuss. Grundlage für diese Empfehlung ist ein Vorschlag des Sportstättenförderausschusses des Kreissportbundes, der in seiner Sitzung am 02.05.2017 folgenden Vorschlag beschlossen hat:
lfd.Nr.
Verein
Vereinsnr.
Maßnahme
FörderungsfähigeAusgaben
ZuwendungLandkreis
Antrag vom
1
Postsportverein Uelzen
344650
Fortführung der energetischen Sanierung der Gymnastikhalle
24.100,00 €
4.820,00 €
28.09.2016
2
Reit- und Fahrverein Bodenteich u. Umgeb. e.V.
340900
Energetische Sanierung der Beleuchtungsanlage in der Reithalle sowie in den Stallungen und Vorräumen
7.981,00 €
1.600,00 €
22.08.2016
3
Ruderverein Uelzen e.V.
344750
Neubau Unterstand für Bootslagerung einschl. Bootslagervorrichtung
8.000,32 €
01.08.2016
4
TSV Suhlendorf e.V.
344100
Sanierung der Duschelemente und der Warmwasserzirkulation
19.692,30 €
3.940,00 €
21.04.2016
5
Schützengilde v. 1852 Oldenstadt e.V.
343250
Erweiterte Sanierung des Luftgewehr und Luftpistolenstandes, Erneuerung Fußbodenbelag/ Erneuerung Stand / Geräteablagen
9.458,76 €
1.890,00 €
31.05.2016
6
MTV Bad Bevensen
340450
Erneuerung Heizungsanlage - Eilantrag
11.960,00 €
2.390,00 €
10.02.2017
7
Schützenverein Soltendieck
343880
Sanierung der Scheibenzug- und Trefferanlage - Eilantrag
36.500,00 €
7.300,00 €
25.04.2017
Summe
117.692,38 €
23.540,00 €
Die Förderung beträgt jeweils rd. 20% (dazu 30 % vom Landessportbund), weitere Anträge liegen nicht vor. Die nicht verwendeten Mittel sollen ins kommende Haushaltsjahr übertragen werden.
Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, die pauschalen Sportfördermittel für 2017 entsprechend dieser Vorlage zu verteilen, sofern die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.