Gemäß § 71 Abs. 9 S. 3 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder durch andere Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitgliedes in der Vertretung endet. Dies gilt gem. § 71 Abs. 3 S. 4 i. V. m. Abs. 6 NKomVG gleichermaßen für die Mitgliedschaft in anderen Gremien wie Verbands- und Gesellschafterversammlungen, Beiräten u. ä.
Aufgrund des Mandatsverzichts von Herrn Henning Stöcks und des Nachrückens von Herrn Jörg Martens in den Kreistag (vgl. Vorlage VO/2017/144) hat die benennungsberechtigte CDU-Fraktion anstelle des ausgeschiedenen Kreistagsabgeordneten (KTA) Henning Stöcks die folgenden Nachbesetzungen mitgeteilt:
• Sozialausschuss:KTA Jörg Martens
• Umweltausschuss:KTA Jörg Martens
• Widerspruchsbeirat:KTA Jörg Martens
• Wasserversorgungs-Zweckverband Landkreis Uelzen
– Verbandsversammlung: KTA Jörg Martens
– Verbandsausschuss: KTA Jörg Martens
• Trägerversammlung des Jobcenters Landkreis Uelzen:KTA Christoper Tieding
Als Stellvertreter in der Trägerversammlung des Jobcenters Landkreis Uelzen beruft die CDU-Fraktion KTA Hans-Heinrich Weichsel ab und benennt stattdessen als Stellvertreter von KTA Christoper Tieding KTA Michael Widdecke.
Der Kreistag stellt die Änderungen der Besetzung der Ausschüsse und weiteren Gremien durch Beschluss fest (§ 71 Abs. 5 NKomVG).
Der ausgeschiedene KTA Henning Stöcks war zudem bislang stellvertretender Vorsitzender im Sozialausschuss und im Widerspruchsbeirat. Die CDU-Fraktion hat an dessen Stelle den nachgerückten KTA Jörg Martens als stellvertretenden Vorsitzenden des Sozialausschusses und des Widerspruchsbeirates bestimmt.