Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen hat gemäß § 20 ff EigBetrVo einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht gemäß § 24 EigBetrVo aufzustellen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 157 NkomVG nach § 316 ff HGB prüfen zu lassen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016 wurden unter Einbeziehung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz von dem durch das Rechnungsprüfungsamt beauftragten Abschlussprüfer, der FB Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, geprüft und unter dem 30.06.2017 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die Prüfung erfolgte nach § 317 HGB und § 29 EigBetrVo unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und auch keine Anhaltspunkte ergeben, die nach Auffassung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung begründen könnten.
Das Wirtschaftsjahr 2016 schließt mit einer Bilanzsumme von 20.617 T€ (Vorjahr: 19.145 T€) und einem Jahresüberschuss von 1.354 T€ (Vorjahr: 68 T€) ab.
Der Jahresüberschuss liegt um 1.049 T€ über dem Planergebnis für Wirtschaftsjahr (305 T€).
Die Abweichung resultiert im Wesentlichen aus höheren Gebühreneinnahmen aus dem Deponiebetrieb (+ 512 T€) und Mehrerlösen aus der Einspeisevergütung für Strom (+ 56 T€). Auf der Aufwandseite liegen die Materialaufwendungen 80 T€ unter dem Planansatz und die Aufwendungen für die Zuführung zur Nachsorgerückstellung für die Deponie Borg wurden um 184 T€ zu hoch angenommen.
Im Übrigen wird auf den Sachvortrag des Wirtschaftsprüfers und den beigefügten Prüfungsbericht der FB Audit in der Anlage verwiesen. Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und Lagebericht sind im Prüfungsbericht der FB Audit als Anlage enthalten.
Vom Jahresüberschuss in Höhe von 1.353.905,86 € ist gemäß Kreistagsbeschlusses vom 6. Oktober 2015 zur Abfallgebührenkalkulation für die Jahre 2016 bis 2018 (VO 2015/094) zur Minimierung der Deckungslücke der zukünftigen Nachsorgeverpflichtungen für die Deponie Borg ein Betrag von 50.344,00 € in einer der Deponienachsorge dienenden zweckgebundenen Rücklage einzustellen. Der verbleibende Betrag in Höhe von 1.303.581,86 € soll der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.