ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/174

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Haushalt des Landkreises Uelzen ist für das Haushaltsjahr 2014 zum fünften Mal auf doppischer Basis aufgestellt worden; der Kreistag hat die Haushaltssatzung 2014 am 17.12.2013 beschlossen.

 

Gemäß § 129 NKomVG ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Vorgabe konnte im Wesentlichen aufgrund der verzögerten Erstellung der Eröffnungsbilanz und der folgenden Jahresabschlüsse nicht eingehalten werden.

 

Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2014 festgestellt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss geprüft. Dabei wurde im Bestätigungsvermerk folgendes dargestellt:

 

„Wir erklären, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen förmlichen Beanstandungen geführt hat. Allerdings haben sich Einschränkungen beim Bestätigungsvermerk ergeben, die nachfolgend mit aufgeführt sind.

 

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Brundsätze ordnungsmäßiger Buchführung grundsätzlich ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanzwirtschaftlichen Lage des Landkreises Uelzen. Dies kann allerdings nur eingeschränkt bestätigt werden

a) für das Sachvermögen in Bezug auf die korrekte, übereinstimmende Übernahme der  weiterführenden Schulen aufgrund mangelnder Nachvollziehbarkeit und fehlender Nachweise

b) für die Höhe der ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten aufgrund mangelnder Nachvollziehbarkeit in wesentlichen Bereichen

c) für den Wert der Rückstellungen

d) für das Jahresergebnis 2014 aufgrund der festgestellten Defizite bei der Rückstellungsbildung.

 

Der Jahresabschluss entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortrechtlichen Bestimmungen, soweit dieser Prüfbericht keine Einschränkungen enthält.

 

Der Haushaltsplan ist grundsätzlich eingehalten worden. Abweichungen sind erläutert worden. Auf unsere Ausführungen unter Ziffer 8 dieses Prüfberichts weisen wir jedoch ausdrücklich hin.

 

Es wurde grundsätzlich mit der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

 

Auf die einzelnen Prüfungsfeststellungen weisen wir hin.

 

Wenn der Kreistag nach Auswertung des vorstehenden Schlussberichtes zu dem Ergebnis kommt, dem Landrat die Entlastung zu erteilen, bestehen hiergegen seitens des Rechnungsprüfungsamtes keine Bedenken.“

 

Die Stellungnahme des Landrates zum Prüfbericht des Jahresabschlusses 2014 ist dieser Vorlage beigefügt.

 

 

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Beschlussvorschlag

a)    Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss 2014 gemäß § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG zu beschließen.

b)   Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, den Jahresüberschuss des Jahres 2014 in Höhe von insgesamt 5.924.212,26 € der Rücklage aus Überschüssen zuzuführen. Die Aufteilung erfolgt auf die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 5.895.353,70 € und der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 28.858,56 €.

c)   Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, aufgrund des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungs­prüfungs­amtes über die Prüfung des Jahresabschlusses dem Landrat gem. § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Jahr 2014 zu erteilen.

 

 

 

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Anlagen

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