ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/195

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) wurden in der Vergangenheit zahlreiche Straßenbaumaßnahmen finanziert. Nach letztem Stand (vom 08.04.2016) werden diese Fördermittel vom Bund voraussichtlich nur bis 2019 zur Verfügung stehen. Möglich wäre sowohl die Fortsetzung durch den Bund, als auch die Übernahme durch das Land Niedersachsen. Durch die Neuwahlen ist die Zukunft ungewiss. Es wurde seinerzeit von der Landesbehörde empfohlen, Vorhaben im Mehrjahresprogramm über 2019 hinaus anzumelden, um den weiteren Bedarf an Fördermitteln zu dokumentieren.

 

Die drei Maßnahmen des Jahres 2017 wurden durchgeführt und sind abgeschlossen:

K 6, Drohe – Könau

K 16, Katzien – Neumühle

K 52, Ortsdurchfahrt Soltendieck

 

In der Anlage 1 ist die für die Jahre 2018 – 2022 vorgeschlagene Reihenfolge der geplanten GVFG-Maßnahmen dargestellt. Für 2018 wurde nur die Erneuerung der Ortsdurchfahrt Räber im Zuge der K 37 bewilligt. Somit verschieben sich die anderen Maßnahmen nach hinten. Neue Maßnahmen wurden nicht hinzugefügt.

 

Auch auf die Planung von Radwegemaßnahmen in 2018 wird verzichtet. Das „Sonderprogramm für neue Radwege und mehr Verkehrssicherheit“ endet 2017. Neun Radwege entlang von Kreisstraßen wurden damit seit 2013 realisiert. Das Radwegekonzept, das voraussichtlich am  30.06.2018 vorliegt, soll als Ergebnis eine Prioritätenliste der weiteren Maßnahmen liefern.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Planung-, Hoch- und Straßenbau empfiehlt dem Kreisausschuss, die Fortschreibung des GVFG-Mehrjahresprogramms 2018-2022 entsprechend der Anlage 1 zu beschließen.

 

 

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Anlagen

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