ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/164-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Schulleiter der BBS I hat folgende Anträge des Schulvorstandes an den Landkreis Uelzen als Schulträger gerichtet:

1. Der Schulträger soll seinen Schulen Mittel zur eigenen Bewirtschaftung, auch im IT-Bereich,  zuweisen.

2. Die Budgetierungsrichtlinie aus 2009 soll zeit- und sachgemäß auf die Erfordernisse moderner, nachhaltiger und zukunftsorientierter Bildung angepasst werden, damit die Schule ihren Bildungsauftrag wahrnehmen kann.

3. Der Landkreis Uelzen soll dringend den Neubau eines Schulgebäudes an anderer, zweckmäßiger Stelle prüfen.

 

Zu 1:

Der Landkreis stellt seinen Schulen bereits Mittel zur eigenen Bewirtschaftung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des § 111 NSchG zur Verfügung. Die Ausgestaltung ist in den zuletzt am 29.09.2009 vom Kreisausschuss beschlossenen Budgetierungsrichtlinien geregelt. Die Übertragung einer weitergehenden Anordnungs- und Bewirtschaftungsbefugnis liegt im Ermessen des Schulträgers und setzt voraus, dass die Einhaltung der maßgeblichen haushalts- und kassenrechtlichen Vorschriften sowie des Vergaberechtes gewährleistet sind. Durch die personelle Ausstattung der Schulsekretariate ist dieses nicht sichergestellt. 

Die Überlassung von Mitteln im IT-Bereich ist nicht möglich, da der IT-Verbund diese Aufgaben für den Landkreis Uelzen wahrnimmt. Dieses betrifft sowohl den personellen Einsatz als auch die Beschaffung von Soft- und Hardware.

Die Versorgung der Schulen mit Informationstechnik ist im IT-Konzept für Schulen des Landkreises aus 2014 geregelt. Aufgrund der ständig wachsenden Anforderungen der Schulen wird das Konzept überarbeitet. Grundlage dessen werden die von den Schulen bereits angeforderten Medienbildungskonzepte sein.

 

Zu 2:

Die Budgetierungsrichtlinie sieht vor, dass den Schulen für Neuanschaffungen, Reparaturkosten, Lehr- und Lernmittel sowie Geschäftsaufwand ein Budget zur Verfügung gestellt wird, so dass die Schulen flexibel agieren können und im eigenen Interesse die wirtschaftliche Verwendung der Haushaltsmittel beachten. Nicht verwendete Ansätze werden in die Folgejahre übertragen. Alle weiteren Ausgaben, wie z.B. Haltung von Fahrzeugen (nur BBS I), Leasing Kopiergeräte, Betreuung der Bibliothek oder Nutzungsentgelte werden nach dem tatsächlichen Bedarf veranschlagt.

Die Finanzierung des Budgets basiert zum einen auf den Klassensätzen (Grundlage der Berechnung für Neuanschaffungen; siehe Anlage 1a zu den Richtlinien) als auch Schülerzahlen (zusätzlich für Beschaffungen unter 150,- €). Für den Bereich Lehr- und Lernmittel werden in der BBS I für Schüler unterschiedliche Sätze je nach Ausbildungszweig angerechnet. So erhält die Schule z.B. für Schüler der BFS Metalltechnik einen Satz von 151,- €/Schüler und im Bereich der BFS Holztechnik 255,- €/Schüler.

Die Berechnung der einzelnen Ansätze ist damit sehr differenziert ausgearbeitet nach Schulform, Schulgröße, Klassenzahl und Schülerzahl, um allen Schulen gerecht zu werden. Auch den besonderen Belange einer Berufsbildenden Schule, insbesondere der BBS I wird damit Rechnung getragen.

Die Budgetierungsrichtlinien räumen den Schulen ein, für besonders umfangreiche Ausgaben, wie z.B. der Ausstattung  von Fachräumen, zusätzliche Gelder zu beantragen. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für die BBS I, die stattdessen einen erhöhten Klassensatz für sich in Anspruch nehmen wollte, um noch flexibler zu sein.

Im Bereich der Neuanschaffungen und damit zusammenhängend der Zuordnung zum Ergebnis- und Finanzhaushalt hat es in diesem Jahr nach Absprache bereits Verschiebungen in den Ansätzen gegeben. Hier kann während der Haushaltsplanungen flexibel auf die Bedürfnisse der Schulen reagiert werden.

 

Mit Schreiben vom 05.04.2017 hat Herr Dr. Blume Herrn Nowatschin aufgefordert, bis zu Beginn der Sommerferien zu konkretisieren, in welcher Form die Budgetierungsrichtlinien geändert werden sollen. Eine Rückmeldung  ist nicht erfolgt.

 

Zu 3:

Die Notwendigkeit einer Sanierung des Gebäudes in der Scharnhorststraße ist gegeben. In einem ersten Schritt werden zurzeit die erforderlichen Raumbedarfe in Zusammenarbeit mit der Schule festgestellt. Auf dieser Basis wird das Gebäudemanagement die weiteren Planungen durchführen. Erst nach Vorlage fundierter Zahlen kann eine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise getroffen werden.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 29.08.2017 beschlossen, die Anträge zur Vorberatung in den Schulausschuss zu verweisen.

Die Schule hat mit Mail vom 04.09.2017 die Änderungsvorschläge zur Budgetierungsrichtlinie begründet.

Punkt 2 der Budgetierungsrichtlinie (Vorschlag):

„Besonders umfangreiche Beschaffungen, wie z. B. die Kompletterneuerung von Fachräumen, können außerhalb des Budgets zu den Haushaltsberatungen beantragt werden.“ (gestrichen wurde der Zusatz: „gilt nicht für die BBS I“)

Begründung der Schule: Die etwas höhere Grundbudgetierung für Fachräume aufgrund kostenintensiver Bildungsgänge rechtfertigt nicht, dass die BBS I umfangreiche Beschaffungen nicht beantragen dürfen.

Des Weiteren wurde lediglich eine redaktionelle Änderung beantragt. Eine entsprechende Erläuterung erfolgt durch Amt 40 direkt an die Schule.

Zur vorgeschlagenen Änderung der Budgetierungsrichtlinie (Punkt 2) wurde bereits Stellung genommen, so dass auf die o.g. Ausführungen verwiesen wird.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss die Beibehaltung der Budgetierungsrichtlinien aus 2009 zu beschließen. Die Übertragung einer Anordnungsbefugnis sowie erweiterten Bewirtschaftungsbefugnis auf die Schule wird nicht befürwortet. Eine Entscheidung, ob das Gebäude in der Scharnhorststraße (ggf. an anderem Standort) neu errichtet oder saniert wird, wird zurzeit vorbereitet.

 

 

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Anlagen

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